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Grünbeck Wasseraufbereitung

Laut Merkblatt zu den förderfähigen Kosten – Heizen mit Erneuerbaren Energien – des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) kann ab 1. Januar 2020 der Einbau von Wasseraufbereitungsanlagen wie Enthärtungs- und Dosieranlagen sowie Heizungsbefüllstationen staatlich gefördert werden. Voraussetzung hierfür ist die Installation eines neuen Wärmeerzeugers im Gebäudebestand.

Die Anschaffungskosten, egal ob Ersatz- oder Neuanschaffung, von Kalkschutz- und Wasserenthärtungsanlagen, die zur Effizienzsteigerung der bestehenden Warmwasserbereitung dienen, können ebenfalls in die Förderung einfließen. Darüber hinaus sind auch die Montage- und Installationskosten inklusive der erforderlichen fachtechnischen Arbeiten und Materialen förderfähig. Das heißt, der Einbau von Grünbeck-Enthärtungsanlagen – beispielsweise die Enthärter-Baureihe softliQ und Dreifach-Enthärtungsanlagen Delta-p – sowie die Dosieranlagen exaliQ und die Heizungsbefüllanlagen thermaliQ sind förderfähig.

Nicht nur Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften können von diesem aktuellen Programm profitieren, sondern beispielsweise auch Freiberufler, Kommunen und Unternehmer.

Quelle: Grünbeck Wasseraufbereitung GmbH

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