Bundesumweltministerin Barbara Hendricks zieht Konsequenzen aus einer Reihe von Legionellen-Ausbrüchen. Auf ihren Vorschlag hin stimmte das Kabinett jetzt einer neuen Verordnung zu, die eine bessere Kontrolle von Verdunstungskühlanlagen, Kühltürmen und Nassabscheidern vorsieht.
Anzeigepflicht für neue und bestehende Anlagen
Fachleute machen den Betrieb solcher und ähnlicher Anlagen für eine Reihe von teils tödlichen Krankheitsfällen verantwortlich. Mit der Verordnung schreibt die Bundesregierung einen hygienisch einwandfreien Betrieb dieser Anlagen vor und konkretisiert diesen. Dadurch sollen Gesundheitsrisiken durch Legionellen vermieden werden. Das Ziel der neuen Verordnung ist es, die Bildung hoher Legionellen-Konzentrationen in diesen Anlagen zu verhindern und gesundheitliche Risiken in deren Umgebung zu vermeiden.
Dazu wird eine Anzeigepflicht für neue und bestehende Anlagen eingeführt. Diese ermöglicht es den lokalen Behörden im Fall eines Legionellen-Ausbruchs schneller und effektiver zu handeln und mögliche Austragungsorte ausfindig zu machen. Zudem müssen die Betreiber dieser Anlagen den Anstieg der Legionellen im Rahmen der Überwachung melden. Das soll allen Beteiligten zusätzliche Reaktionszeit verschaffen, bevor es zu einem Ausbruchsgeschehen kommt.
Vorübergehende Betriebseinstellung wegen Legionellen
Die Verordnung sieht keine automatische Einstellung des Anlagenbetriebs vor, jedoch haben die Behörden im Einzelfall die Möglichkeit, eine mindestens vorübergehende Betriebseinstellung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz anzuordnen. Die Legionellenverordnung bedarf der Zustimmung des Bundesrates und soll noch dieses Jahr in Kraft treten. (fei)