Das Nachrichtenportal für TGA-, HLK- und Sanitär-Experten
Legionellen 42. Bundes-Immissionsschutzgesetz (42. BImSchV.)

Das 42. Bundes-Immissionsschutzgesetz ist seit August rechtswirksam und betrifft auch Kühlturme von Klimaanlagen in Immobilien. Was Gebäudemanager und Betreiber jetzt beachten müssen.

Legionellen-Gefahr: Zusätzliche Pflichten für die Immobilienwirtschaft

Seit dem 19. August 2017 ist das 42. Bundes-Immissionsschutzgesetz (42. BImSchV.) in Kraft. Es beinhaltet zahlreiche neue Pflichten und Vorgaben für die Betreiber von Verdunstungskühlanlagen und Nassabscheider. Sie muss zwingend umgesetzt und dokumentiert werden. Und: Sie betrifft nicht nur große industrielle Kühltürme, sondern auch alle in Gebäuden verbauten Nasskühltürme und Klimaanlagen. Die private und institutionelle Immobilienwirtschaft muss sich also in Zukunft mit zusätzlichen Pflichten auseinandersetzen. Denn überall dort, wo Wasser versprüht wird, können sich Legionellen und andere Krankheitserreger über die Luft in sogenannten Aerosolen verbreiten.

Ob Trinkwasserinstallationen, Duschen, Klimaanlagen oder Nasskühltürme: Sie alle können infektiöse Partikel über die Luft verbreiten und so zur Quelle eines Legionellen-Ausbruchs werden. Denn das umlaufende Wasser hat eine für die Vermehrung dieser Bakterien optimale Temperatur und bietet aufgrund seines Kontakts mit der Atmosphäre ein reiches Nahrungsangebot. Eine Studie des Helmholtz-Zentrums für Infektionsforschung (HZI) in Braunschweig zeigte, dass sich Legionellen bei deutlich höheren Temperaturen als bislang angenommen vermehren.

Was die Gebäudemanager jetzt akut tun müssen

  • Legionellen Beprobungen von Zusatz- und Nutzwasser durch ein akkreditiertes Labor bis zum 19. September 2017 (dann min. alle 3 Mon.)
  • Mitarbeiterschulungen gemäß VDI 2047-2 oder VDI 6022 veranlassen
  • Erstellung von Gefährdungsbeurteilung bestehend aus Gefährdungsanalysen und Gefährdungsbewertung
  • Festlegung des Referenzwertes für allgemeine Keimzahlen
  • Erstellen/Führen eines Betriebstagebuches (manuell/digital)
  • Anfertigung von Betriebsanweisungen gem. Biostoffverordnung

Das sind die gesetzlichen Pflichten für die Betreiber

  • Erstellen von Gefährdungsbeurteilungen inkl. Maßnahmenplänen bei Überschreitung von Grenzwerten bereits vor Inbetriebnahme der Anlage durch hygienisch fachkundiges Personal.
  • Führen eines Betriebstagebuchs und Dokumentation der Beprobungen
  • Regelmäßige Laboruntersuchungen des Nutzwassers inkl. Nachweisen
  • Festlegung von Referenzwerten für Keimbelastung
  • Überprüfung der Anlage alle 5 Jahre durch Sachverständige oder akkreditierte Inspektionsstellen

Allgemeine Informationen zur 42. BImSchV.

  • Das Bundeskabinett hatte im März 2017 der Verordnung zugestimmt. Grund dafür waren mehrere Legionellen-Ausbrüche (darunter mit Todesfolge) in Deutschland.
  • Die Verordnung gilt ab dem 19. August 2017 für alle Betreiber von Verdunstungskühlanlagen und Nassabscheider
  • Rückkühlanlagen sind so zu errichten und betreiben, dass Verunreinigun-gen des Nutzwassers durch Mikroorganismen maximal vermieden werden
  • Bis zum 19. September 2017 mussten alle Anlagenbetreiber eine Legionellenuntersuchung durchgeführt haben
  • Alle neuen und bestehenden Anlagen müssen innerhalb von 12 Monaten nach in Kraft treten der Verordnung den Behörden gemeldet werden
  • Das Melderegister verlangt Angaben z.B. zum Standort und Betrieb der Anlage und dessen Betreiber
  • Die zuständigen Behörden sind bisher noch nicht bekannt

Warum der Schutz gegen Legionellen so wichtig ist

Einige wenige dieser Bakterien können ausreichen, um eine schwere Lungenentzündung zu verursachen. Das Robert-Koch-Institut schätzt die Zahl der Legionellen-Erkrankungen in Deutschland auf etwa 6.000 bis 10.000 Fälle pro Jahr. Die Hochrechnung von CAPNETZ (Kompetenznetz Ambulant Erworbene Pneumonie) geht sogar von 15.000 bis 30.000 nicht im Krankenhaus erworbenen Pneumonien pro Jahr aus. Damit wären 4 % der Lungenentzündungen in Deutschland, die nicht in Krankenhäusern erworben wurden auf eine Legionellen-Infektion zurück zu führen. Die Sterblichkeit wird dabei auf bis zu 10 % geschätzt. Man muss also von rund 3.000 Todesfällen pro Jahr ausgehen. Das entspricht annähernd der Anzahl an Verkehrstoten pro Jahr in Deutschland. (fei)

Schlagwörter: , , ,
0
0
0
s2smodern