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Die Bundesregierung hat Richtlinienentwürfe für die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) vorgelegt. Der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) begrüßt die kontinuierliche Weiterentwicklung der Förderprogramme, mahnt jedoch in seiner aktuellen Stellungnahme eine sozial gerechte Ausgestaltung an. 

„Die stetige Weiterentwicklung der Förderprogramme für die Erneuerbaren Energien ist eine wichtige politische Entscheidung angesichts der fossilen Kosten- und Versorgungskrise. Wir müssen so schnell wie möglich wegkommen vom Kostentreiber Erdgas und dabei alle mitnehmen. „Fordern und Fördern“ ist zur Dämpfung der hohen finanziellen Belastungen der Verbraucher*innen der richtige Ansatz. Die Wärmewende muss aber noch sozial gerechter werden“, so BEE-Präsidentin Dr. Simone Peter. 

Laut Einschätzung des BEE führt die BEG in ihrer jetzigen Ausgestaltung zu einer Benachteiligung einkommensschwacher Haushalte. „Besonders Verbraucher*innen mit niedrigen Einkommen leben oftmals in älteren, schlecht sanierten Gebäuden. Diese haben in der Regel einen überdurchschnittlich hohen Wärmebedarf. Gebäudeeigentümer*innen sind in der Wahl der Erneuerbaren Wärmelösungen durch enge Fördervorgaben in der BEG aber weiter eingeschränkt“, kritisiert Peter. So kann beispielsweise eine einfache solare Nachrüstung von Heizungsanlagen den fossilen Gasanteil bereits deutlich reduzieren, wenn der Komplettaustausch der Heizung noch nicht in Frage kommt. Hier wird der Zugang zur Investitionsförderung der BEG aber verwehrt. Dass derartige hybride Lösungen in Anbetracht der aktuellen Krisensituation gefördert werden müssen, hatte der Verband bereits in seiner Stellungnahme im Mai gefordert und konkrete Vorschläge zur Anpassung der BEG vorgelegt. 

„Leider werden diese „low hanging fruits“ in der neuen Fassung nicht berücksichtigt. Die Förderung von Einzelmaßnahmen sollte ausgewählte erneuerbare Technologien nicht schlechter stellen, denn gerade jetzt der gesamte Erneuerbare Technologienmix – von der Solar- über die Bio- und Holzenergie bis zur Wärmepumpe – auch in Kombination zu nutzen und zu fördern“, bedauert Peter. Das gilt auch für den Zugang zu Förderkrediten der KfW: „Private Antragsteller*innen, die zwar ein Einfamilienhaus besitzen, aber keine Ersparnisse haben, um energetische Modernisierungsmaßnahmen zu finanzieren, sind auch für Einzelmaßnahmen auf Förderkredite angewiesen,“ so Peter weiter. 

Weitere Kritikpunkte des BEE sind die Schlechterstellung von Errichtung, Umbau und Erweiterung von Gebäudenetzen basierend auf Bioenergie, die Anforderung, zertifizierte Biomasse in kleinsten Kesseln einzusetzen, die Wiedereinführung einer Mindest-Jahresarbeitszahl bei Wärmepumpen und unterjährige Förderstopps bei den Förderprogrammen. Des Weiteren wird ein Solarboosterprogramm vorgeschlagen, eine Vereinfachung durch volle förderfähige Kosten bei Mischgebäuden mit Nichtwohngebäudeanteil, eine praktikable Ausgestaltung der Förderung der Errichtung von Gebäudenetzen und die Aufnahme der gasförmigen Biomasse in die Liste der Technologien, die zugelassen sind, um die Anforderung des Einsatzes von mindestens 65% Erneuerbarer Energien der EE-Klasse erfüllen.

Auch wünscht sich der Branchenverband mit entsprechender Praxiserfahrung zudem mehr Einbindung in die Entscheidungswege solcher Programme.

Die aktuelle Stellungnahme vom 25.10.2022 finden Sie hier.

Quelle: BEE

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