Labore müssen einen Legionellenbefall jetzt direkt an das Gesundheitsamt melden und die Erstprüffrist für Neubauten wurde auf zwölf Monate festgelegt. Messdienstleister bleiben ordnungskonforme Partner für die Legionellenprüfung.
Labore müssen einen Legionellenbefall jetzt direkt an das Gesundheitsamt melden und die Erstprüffrist für Neubauten wurde auf zwölf Monate festgelegt. Messdienstleister bleiben ordnungskonforme Partner für die Legionellenprüfung.
Die EU-Kommission hat ihren Vorschlag zur Revision der EG-Trinkwasserrichtlinie vorgelegt. BDEW und DVGW sehen in der Einführung des Risikomanagements für die komplette Versorgungskette vom Einzugsgebiet bis zur Hausinstallation einen wichtigen Schritt. Die Verbände haben aber auch Kritikpunkte.
Kalkablagerungen in Rohrleitungen können die Wasserqualität erheblich beeinträchtigen und Schäden verursachen. Außerdem steigern sie den Energieverbrauch. Die neuen AQUAQUANT-Geräte der EcoQuant GmbH sollen solche Ablagerungen verhindern.
Das 42. Bundes-Immissionsschutzgesetz ist seit August rechtswirksam und betrifft auch Kühlturme von Klimaanlagen in Immobilien. Was Gebäudemanager und Betreiber jetzt beachten müssen.
Als Reaktion auf Erkrankungen im Zusammenhang mit der Verbreitung von Legionellen ist im August 2017 die „Verordnung über Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider (42. BImSchV) in Kraft getreten. Der Verband Deutscher Kühlhäuser und Kühllogistikunternehmen e.V. hat nun einen Leitfaden herausgegeben, der bei der Umsetzung helfen soll.