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Deutsche Baubranche kritisiert Bauordnungsrechts-Novelle

Der VDI übt gemeinsam mit Spitzenverbänden aus Baugewerbe, Bauindustrie, planenden und beratenden Ingenieuren sowie Prüfingenieuren deutliche Kritik an der neuen Fassung der Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB). Diese ist gerade vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) im Auftrag der Bundesländer veröffentlicht worden.

"Defizitäre Bauproduktnormen"

Die neue Fassung der MVV TB soll ab Ende Juli 2017 in den Bundesländern sukzessive die Bauregellisten und Listen der technischen Baubestimmungen ersetzen. Der VDI sieht in dem vorliegenden Entwurf der MVV TB einen Schritt in die falsche Richtung bei der Novellierung des Bauordnungsrechts und erwartet Mehrkosten durch die neuen Bestimmungen von mindestens einer Milliarde Euro pro Jahr. Besonders fatal sei, dass die Qualität der Bauwerke dadurch nicht im Geringsten steige.

"Die sich aus defizitären Bauproduktnormen ergebende Haftung für die Sicherheit von Bauwerken und die Verantwortung für deren bauaufsichtliche Abnahme können von den am Bau Beteiligten in diesem Rechtsrahmen nicht getragen werden", sagt Thomas Terhorst, Geschäftsführer der VDI-Gesellschaft Bauen und Gebäudetechnik (GBG).

EU-Markt für Bauprodukte: Sicherheit muss vorgehen

Mit dem vorliegenden Entwurf der MVV TB bleibe das eigentliche Problem ungelöst, dass nämlich mit unvollständig geregelten Bauprodukten keine durchregulierten Bauwerke erstellt werden können. Nicht nachvollziehbar sei aus Sicht der Verbände, dass die Länder für nicht hinreichend geregelte („europäische“) Bauprodukte das Bauordnungsrecht deregulierten und liberalisierten, während im funktionierenden nationalen Bereich die Durchregulierung beibehalten würde.

So heißt es in der Stellungnahme: "Ein gemeinsamer europäischer Markt für Bauprodukte – so sehr er auch grundsätzlich begrüßt wird – darf nicht zulasten der Sicherheit von Leben und Gesundheit der Bürger gehen. Insbesondere nicht vor dem Hintergrund der jüngsten Ereignisse in London (Brand des Grenfell Towers)."

Alternative Vorschläge aus der Baubranche

Die Verbände schlagen den Ländern alternative Vorgehensweisen vor und stützen sich dabei auf ein Gutachten von Kapellmann Rechtsanwälte in Brüssel, das der Bund in Auftrag gegeben hatte. Die Länder sollten Artikel 8 (4) der EU-Bauproduktenverordnung „progressiv“ auslegen – in Verbindung mit Artikel 18 und Artikel 58. Dadurch könnten die derzeit noch in der E MVV TB enthaltenen Lücken geschlossen werden. Die Verbände fordern, dass die Hinweise aus dem Gutachten viel konsequenter beachtet werden.

Die gemeinsame Stellungnahme wurde verabschiedet von:

  • VDI – Verein Deutscher Ingenieure
  • Bundesvereinigung der Prüfingenieure für Bautechnik (VPI)
  • Deutscher Beton- und Bautechnik-Verein (DBV)
  • Gemeinschaft für Überwachung im Bauwesen (GÜB)
  • Hauptverband der Deutschen Bauindustrie (HDB)
  • Verband Beratender Ingenieure (VBI)
  • Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB)
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