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EEG 2017, erneuerbarer Energien, Photovoltaik-Anlagen, Windräder

Seit dem 01.01.2017 herrscht mehr Wettbewerb bei der Förderung erneuerbarer Energien. Zu diesem Zeitpunkt ist die Umstellung auf Ausschreibungen gestartet. Was sich sonst noch in der aktuellen Energiepolitik geändert hat, hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) zusammengefasst.

Mit dem EEG 2017 hat die nächste Phase der Energiewende begonnen. Der Ausbau der erneuerbaren Energien in Deutschland ist erfolgreich – ihr Anteil lag im Jahr 2016 schon bei rund 32 Prozent und soll mit dem EEG 2017 bis zum Jahr 2020 auf mindestens 35 Prozent steigen. Hierzu erfolgt mit dem EEG 2017 ein Paradigmenwechsel: Die Vergütungshöhe des erneuerbaren Stroms ist seit 01.01.2017 nicht mehr wie bisher staatlich festgelegt, sondern wird durch Ausschreibungen am Markt ermittelt. Das heißt: Neue Photovoltaik-Anlagen, Windräder oder Biogas-Anlagen stellen sich dem Wettbewerb und nehmen an Ausschreibungen teil. Der Zuschlag wird nach dem Prinzip des niedrigsten Preises vergeben.

Kraft-Wärme-Kopplung wird weiter ausgebaut

Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) spielt eine wichtige Rolle bei der weiteren Umsetzung der Energiewende in Deutschland. Die Regelungen zur Kraft-Wärme-Kopplung (KWKG) und zur Eigenversorgung im Erneuerbare-Energien-Gesetz wurden daher zum 01.01.2017 angepasst. Die KWK-Förderung wird nun für kleine Anlagen zwischen 1 und 50 MW ausgeschrieben. Darüber hinaus wurde die Besondere Ausgleichsregelung des EEG 2017 auf das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz übertragen.

Schornsteinfeger vergeben ab sofort das neue Heizungslabel

Seit 01.01.2016 erhalten alle Heizungsanlagen, die älter als 15 Jahre sind, schrittweise ein „Energielabel“. Bezirksschornsteinfeger sind nun verpflichtet, diejenigen Heizgeräte nach zu etikettieren, die noch kein Effizienzlabel haben.
Dank des neuen Labels kann man die Effizienzklasse des alten Kessels direkt mit der Klasse neuer Heizgeräte vergleichen. So können Verbraucher mögliche Einsparungen erkennen, denn knapp 70 Prozent der Heizkessel in Deutschland entsprechen nicht mehr dem Stand der Technik und verschwenden Energie und Heizkosten. Ein neuer Kessel spart bis zu 20 Prozent an Energie, CO2 und Heizkosten. Das BMWi fördert den Einbau hocheffizienter Heizungen aus dem CO2-Gebäudesanierungsprogramm und Heizungen mit erneuerbaren Energien über das Marktanreizprogramm (MAP). Darüber hinaus gibt es seit dem 01.08.2016 auch einen Zuschuss für den Austausch der Heizungspumpe oder den hydraulischen Abgleich.

Bessere Energieeffizienz für Fernsehgeräte

Seit Ende 2011 müssen Fernsehgeräte mit dem EU-Energielabel gekennzeichnet werden. Das farbige Energielabel mit den Farben grün (sehr energieeffizient) bis rot (wenig energieeffizient) bietet Verbrauchern eine Entscheidungshilfe beim Kauf energieeffizienter Produkte.
Bei Fernsehgeräten reicht die Skala des farbigen Effizienzlabels von Energieeffizienzklasse A bis Energieeffizienzklasse G. Seit 01.01.2017 wird die Skala auf „A++“ bis „E“ erweitert. Die schlechtere Energieeffizienzklasse F fällt weg. Ab Januar 2020 sollen dann die Stufen „A+++“ bis „D“ eingeführt werden. Sind TV-Geräte schon heute besonders energieeffizient, können Hersteller freiwillig die Einteilung „A+++“ bis „D“ verwenden.

Bessere Energieeffizienz für Dunstabzugshauben

Auch für Dunstabzugshauben gelten europaweit Anforderungen an die Energieeffizienz sowie an das farbige Energieeffizienzlabel. Seit Anfang 2017 müssen neu in den Handel kommende Dunstabzugshauben mindestens die Energieeffizienzklasse E erreichen, die schlechtere Energieeffizienzklasse F entfällt. Seit Januar 2015 müssen Dunstabzugshauben mit dem EU-Energielabel gekennzeichnet werden. Zum 20.02.2016 wurde die Skala auf „A+“ bis „F“ („G“ fällt weg) erweitert. 2018 und 2020 ist eine Erweiterung der Klassifizierung auf „A++“ und „A+++“ vorgesehen.

Halogen-Metalldampf- und Quecksilberdampflampen verboten

Halogen-Metalldampflampen (HQI-Lampen) sowie Quecksilberdampflampen (HQL-Lampen), die eine Lichtausbeute von weniger als 80 Lumen pro Watt erzielen, dürfen seit 01.01.2017 weder eingebaut noch verkauft werden. HQL- und HQI-Lampen befinden sich beispielsweise in Außen- und Straßenlaternen sowie in Hallen. Die Regelungen ergeben sich aus den sogenannten Ökodesignanforderungen der Europäischen Union. (fei)

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