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Monatelanger Stillstand von Schulen und öffentlichen Einrichtungen bietet eine ideale Brutstätte für gefährliche Legionellen. Die Experten von DEKRA empfehlen, aktuell in derzeit wenig genutzten Einrichtungen, wie zum Beispiel Sporthallen, Fitnessstudios und Personalduschen, die Trinkwasserhygiene im Blick zu behalten.

Für die Wasserqualität in Gebäuden tragen die Eigentümer oder Verwalter die Verantwortung. Die Trinkwasserverordnung (TrinkwV) verlangt, bei Warmwasserbereitungsanlagen ab einer bestimmten Größe das Trinkwasser regelmäßig auf Legionellen untersuchen zu lassen.

„Legionellen sind Bakterien, die sich bei Temperaturen zwischen 25 und 55 Grad Celsius stark vermehren“, erklärt Roland Lochmann, Experte im Bereich Messstellen und Umwelt bei DEKRA. In belasteten Anlagen können sich Menschen durch Einatmen feinster Wassertröpfchen infizieren und sich schwere Lungenerkrankungen zuziehen.

„Bei erhöhten Legionellen-Befunden spielen oft mehrere Faktoren zusammen“, erläutert Lochmann. „Wird zum Beispiel eine Dusche nur selten genutzt, kann dies zu stehendem Wasser führen, das über eine Rückverkeimung die ganze Anlage kontaminieren kann.“ Auch wenn im Laufe der Pandemie die Wassertemperaturen heruntergefahren oder die Wasserzirkulation deutlich reduziert wurde, kann dies die Vermehrung der Bakterien begünstigen.

Werden bei der regelmäßigen Untersuchung Überschreitungen des Legionellenwertes festgestellt, muss der Betreiber unverzüglich Maßnahmen einleiten. Durch einen in Anlagentechnik und Hygiene erfahrenen Sachverständigen, wie etwa von DEKRA, ist dazu eine Gefährdungsanalyse zu erstellen. Diese schließt laut Trinkwasserverordnung (TrinkwV) eine Ortsbesichtigung der Anlage und eine Prüfung nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik ein, sie ermittelt die möglichen Ursachen der Legionellenbelastung und macht Vorschläge zu Maßnahmen und deren Priorisierung. Abschließend werden die Ergebnisse in einem Gutachten dokumentiert.

Quelle: DEKRA

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