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Neue VDI 6210 Blatt 2 regelt Abbruch von technischen Anlagen

Die neue Richtlinie VDI 6210 Blatt 2 bestimmt für alle Beteiligten die Verfahren und Beurteilungsgrundlagen für die Planung und Durchführung des Abbruchs von Bauwerken und technischen Anlagen. Sie gilt für Abbrucharbeiten ortsfester und ortsveränderlicher baulicher sowie technischer Anlagen.

Abbruch und Rückbau technischer Anlagen

Die neue VDI 6210 Blatt 2 wendet sich auch an Facility Manager, insbesondere im Bereich des technischen Gebäudemanagements, vor allem in den Lebenszyklusphasen 6 (Betrieb und Nutzung) und 7 (Umbau / Sanierung) gemäß GEFMA 100.

Der Abbruch und Rückbau erfasst alle Arbeiten an technischen Anlagen, die im Zusammenhang mit der Demontage oder dem Austausch einzelner Komponenten nachfolgender Anlagengruppen stehen:

  • Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen
  • Wärmeversorgungsanlagen
  • Lufttechnische Anlagen
  • Starkstromanlagen
  • Fernmelde- und informationstechnische Anlagen
  • Förderanlagen
  • Nutzer- / Produktionsspezifische Anlagen
  • Gebäude- und Anlagenautomation

Zum Abbruch und Rückbau gehören hierbei auch Arbeiten im Rahmen von Instandhaltungen, insbesondere bei Wartung, Erneuerung, Sanierung und Modernisierung. Die Richtlinie VDI 6210 Blatt 2 hat das Planen, Durchführen und Nachbereiten solcher Arbeiten, für das Ausbauen, Bereitstellen, Konditionieren sowie das Umschlagen der dabei anfallenden Materialien und Abfälle im Fokus. Sie umfasst die Anforderungen, die an die anfallenden Materialien für ihre Wiederverwendung und die an Abfälle für deren Verwertung oder Beseitigung gestellt werden.

Einspruchsfrist endet am 31.03.2019

Herausgeber der Richtlinie VDI 6210 Blatt 2 „Abbruch von baulichen und technischen Anlagen - Arbeiten an technischen Anlagen“ ist die VDI-Gesellschaft Bauen und Gebäudetechnik (GBG). Die Richtlinie erscheint im Oktober 2018 als Entwurf und kann zum Preis von 54,80 Euro beim Beuth Verlag in Berlin (Tel.: +49 30 2601-2260) bestellt werden. VDI-Mitglieder erhalten 10 % Preisvorteil auf alle VDI-Richtlinien. Onlinebestellungen sind unter www.beuth.de oder www.vdi.de/6210 möglich. Die Möglichkeit zur Mitgestaltung der Richtlinie durch Stellungnahmen besteht durch Nutzung des elektronischen Einspruchsportals oder durch schriftliche Mitteilung an die herausgebende Gesellschaft (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!). Die Einspruchsfrist endet am 31.03.2019. (fei)

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