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Energieeffizienz in öffentlichen Gebäuden – Was fördert die EU?

Dieser exklusive Fachbeitrag aus der GI 6/16 erläutert die gängigen EU-Förderinstrumente für Energieeffizienz in Gebäuden und deren Anforderungen. Außerdem gibt er einen Überblick über Unterstützungsmöglichkeiten bei der Antragstellung und bei der erfolgreichen Verwertung der Ergebnisse aus EU-Projekten.

Ein Fachbeitrag von  Dr. Meike Reimann und Anette Mack, Steinbeis-Europa-Zentrum

1. Einleitung

Innovationen für die Energieeffizienz in öffentlichen Gebäuden werden unter anderem durch die Innovations- und Forschungspolitik der Europäischen Kommission und deren Förderprogramme beeinflusst. Das Förderprogramm Horizont 2020, das im Jahr 2014 angelaufen ist und die „Energy Performance of Buildings Directive“ aus dem Jahr 2010 sind für die EU-Mitgliedsstaaten einerseits wirtschaftlicher Impuls andererseits auch die entscheidende Gesetzgebung für Energieeffizienz in Gebäuden.

Der nachfolgende Beitrag gibt einen Einblick in das aktuelle EU-Projekt BRICKER, welches durch die Kopplung von aktiven Gebäudetechnologien in nicht bewohnten Gebäuden neue Lösungen zur effizienteren Energieeinsparung erarbeitet. Gleichzeitig werden die gängigen EU-Förderinstrumente für Energieeffizienz in Gebäuden und deren Anforderungen erläutert. Abschließend gibt der Beitrag einen Überblick über Unterstützungsmöglichkeiten bei der Antragstellung und bei der erfolgreichen Verwertung der Ergebnisse aus EU-Projekten sowie weitere Projektbeispiele.

2. Aus der Praxis – das BRICKER-Projekt

Das Universitätskrankenhaus in Aydin, Türkei. (Quelle: ADU – Adnan Menderes University, Aydin, Türkei)

Bild 1: Das Universitätskrankenhaus in Aydin, Türkei. (Quelle: ADU – Adnan Menderes University, Aydin, Türkei)

Ein Universitätskrankenhaus (Bild 1) in Aydin,Türkei, ein Regierungsgebäude (Bild 2) in Cáceres, Spanien, und eine Schule (Bild 3) in Liège, Belgien, diese drei öffentlichen Gebäude stehen im Zentrum des EU-Projekts BRICKER (Energy-efficiency technologies in existing public buildings). Dort werden bis Ende 2017 innovative und energieeffiziente Technologien umgesetzt, die speziell an die individuellen Kundenbedürfnisse der Eigentümer und Mieter angepasst sind. Mit Hilfe einer Kombination aus aktiven und passiven Technologien, wie Kraft-Wärme-Kälte-Kopplung, Adsorptionskältemaschinen, Parabolrinnenkraftwerke, Biomasseanlagen und energieoptimierten Fassaden, sollen die Kosten erheblich reduziert werden.

Bild 2: Regierungsgebäude in Cáceres, Spanien. (Quelle: Regierung von Extremadura, Spanien)

Bild 2: Bild 2: Regierungsgebäude in Cáceres, Spanien. (Quelle: Regierung von Extremadura, Spanien)

Wärmewirkungsgrad bis 82 Prozent

Herzstück des Projekts ist das innovative ORC-Modul (Organic Ranking Cycle), das die aktiven Gebäudetechnologien miteinander koppelt und dadurch sowohl den Energieverbrauch als auch die Treibhausgasemissionen der Gebäude um bis zu 50 Prozent im Vergleich zu den Werten vor der BRICKER-Renovierung reduziert. Die verwendeten Technologien nutzen Abwärme und erneuerbare Energiequellen, vermeiden so die Erzeugung von CO2 und reduzieren die Kosten. Statt mit Wasserdampf treibt der Organic-Rankine-Cycle (ORC) die Turbinen mit Hilfe eines organischen Arbeitsmediums an. In diesem niederen Temperatur- und Leistungsbereich werden neben Wärme auch 3 bis 130 kWel Strom erzeugt. Als Wärmeübertragungsmedium werden thermische Öle verwendet. Der BRICKER-ORC erreicht einen elektrischen Wirkungsgrad von 14 Prozent und einen Wärmewirkungsgrad von 79 bis 82 Prozent  – und wandelt somit insgesamt 93 bis 95 Prozent der zugeführten Wärmeenergie in Strom und Wärme um.

Bild 3: Schulgebäude in Liège, Belgien. (Quelle: Province de Liège, Belgien)

Bild 3: Schulgebäude in Liège, Belgien. (Quelle: Province de Liège, Belgien)

3. Energiepolitik der Europäischen Union

BRICKER wird von der Europäischen Kommission für vier Jahre mit 8,6 Millionen Euro gefördert und richtet sich nach den Vorgaben der europäischen Energiepolitik. Das Europäische Parlament hat im Jahr 2010 mit der „Energy Performance of Buildings Directive“ eine Richtlinie zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden verabschiedet. Bis Ende 2018 sollen die Mitgliedstaaten sicherstellen, dass alle neuen Gebäude, die von öffentlichen Einrichtungen genutzt bzw. erworben werden, dem Standard von Niedrigenergiehäusern entsprechen. Dies ist ein wichtiger Beitrag zur Erreichung der Energie- und Klimaschutzziele der EU.

Darüber hinaus strebt die Europäische Union gegenüber 1990 eine Reduzierung der Treibhausgase um 40 % bis zum Jahr 2030 an und um 80-95 % bis zum Jahr 2050. Ein weiteres Ziel ist die Erhöhung des Anteils der erneuerbaren Energien auf 27 % und die Verbesserung der Energieeffizienz um 20 % bis 2020 sowie eine Reduzierung des Energieverbrauchs um 50 % im Bau- und Gebäudewesen.  Diesen Herausforderungen begegnet die EU mit einer Reihe von Förderprogrammen und Initiativen, die Innovationen im Bereich der Planung, Sanierung und Stadtentwicklung vorantreiben. So werden zum Beispiel im EU-Projekt BRICKER Sanierungsstrategien für die Senkung des Energieverbrauchs in öffentlichen Gebäuden gefördert.

4. Förderprogramme der Europäischen Union

Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten, die Innovationen in Europa voranbringen, können von der EU über das Programm Horizont 2020 gefördert werden. Auch werden energierelevante Forschungs- und Demonstra­tionsprojekte sowie Projekte, die Maßnahmen der Technologieumsetzung und -verbreitung im Markt unterstützen, gefördert. Horizont 2020 ist ein wichtiger Pfeiler der Innovationsunion, eine der sieben Leitinitiativen der Strategie Europa 2020, mit der Europas weltweite Wettbewerbsfähigkeit gestärkt werden soll.

Das Programm bündelt bisher getrennte Aktivitäten, wie das Forschungsrahmen­programm, das Programm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation und das Europäische Institut für Innovation und Technologie (EIT – European Institute of Innovation and Technology). Damit verspricht sich die Europäische Kommission ein besseres Ineinandergreifen der Förderinstrumente. Es deckt die gesamte Innovationskette ab und legt großen Wert darauf, wie Projektergebnisse weiterverwertet werden können. Horizont 2020 gliedert sich in die drei Themenschwerpunkte „Wissenschaftliche Exzellenz“, „Führende Rolle der Industrie“ und „Gesellschaftliche Herausforderungen“ (Bild 4).

Energieeffizienz Energiepolitik 4 Bild 4: Bild 4: Übersicht über das europäische Forschungsprogramm Horizont 2020 (2014-2020). (Quelle: SEZ) EIT: European Institute of Innovation and Technology JRC: Joint Research Centre

Bild 4: Übersicht über das europäische Forschungsprogramm Horizont 2020 (2014-2020). (Quelle: SEZ) EIT: European Institute of Innovation and Technology JRC:Joint Research Centre

 

4.1 Förderung von Energieeffizienz und erneuerbaren Technologien

Der Themenbereich nicht-nukleare Energie und erneuerbare Energien wird in der Priorität „Gesellschaftliche Herausforderungen“ im Bereich 10 „Sichere, saubere und effiziente Energieversorgung“ gefördert. Hierunter fallen die Solarenergie, die Photovoltaik, Bioenergie, Energie aus Wind, Ozean, Wasser und Geothermie; darüber hinaus elektrische Netze, Energiespeicherung, Maßnahmen zur Energieeffizienz und die Integration von Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT). In der Priorität „Führende Rolle der Industrie“ in dem Bereich 5ii. „Nanotechnologie, fortgeschrittene Werkstoffe“ werden die Themen weiterentwickelte Materialen für Low Carbon Energy Technologies und Energieeffizienz gefördert.

Ebenso in der Priorität „Führende Rolle der Industrie“ werden in dem Bereich 5ix „Energieeffiziente Gebäude“ neue Gebäudetechnologien gefördert. Darunter fallen thermische Energiespeichersysteme, erweiterte Isolierungssysteme, Systeme für die Wärmeverteilung, Lichtnutzung, Fenster und Verglasungen sowie Energieerzeugungssysteme auf Basis nachwachsender Rohstoffe.  Förderfähige Projekte sollten den Übergang zu einem sicheren, nachhaltigen und wettbewerbsfähigen Energiesystem ermöglichen. Dazu gehören einerseits die Reduzierung des Energieverbrauchs, Energieeffizienz aber auch eine CO2-arme Stromversorgung und ein modernes pan-europäisches Elektrizitätsnetz. Ein weiteres Ziel ist es, Verkehrs- und Kommunikationslösungen für intelligente Städte und Kommunen zu entwickeln und diese Innovationen in den Markt einzuführen.


4.2 Förderung durch die Initiative

Ein großes Potenzial für zukünftige Innovationen sieht die EU in den Synergien zwischen den Energietechnologien, der Telekommunikation und Informations- und Kommunikationstechnologien sowie dem Bau- und Gebäudewesen. Der Integration dieser unterschiedlichen Technologien will die Initiative „Smart and Sustainable Cities“ gerecht werden. Die Initiative bringt Städte, Bürger, Industrie und Forschung zusammen, um erfolgreich Lösungen für intelligente Städte in Europa zu demonstrieren. Ziel ist es, den öffentlichen Raum sicher, nachhaltig, gesünder und grüner zu gestalten. Dabei hilft die Anwendung und Integration erneuerbarer Energien, nachhaltiger Energieversorgung und -speicherung, energieeffizienter Gebäude, intelligenter IKT-, Logistik und Mobilitätslösungen sowie sozialer Innovation.

In „Smart and Sustainable Cities“ werden sogenannte Lighthouse Cities gefördert, die beispielhaft für integrative und innovative Lösungen im großen Maßstab stehen und zur Nachahmung anstoßen sollen. Neben den Lighthouse Cities ist die Teilnahme von Follower Cities erwünscht. Diese haben meist noch nicht die städteplanerischen und technischen Ansätze der Lighthouse Cities erreicht, verpflichten sich aber, die von den Lighthouse Cities entwickelten Maßnahmen soweit wie möglich in eigene Planungen zu überführen und mit der Umsetzung bereits vor dem Ende des gemeinsamen Projekts zu beginnen.

Darüber hinaus fördert die Initiative naturbasierte Innovationen (NBS). Darunter zu verstehen sind lebende oder lebendige Lösungen, die einen Beitrag zur nachhaltigen Stadtentwicklung liefern. Beispiele für NBS sind begrünte Dächer, Grünflächen in Städten und Wasserrückhaltemaßnahmen. NBS sollen gleichzeitig ökologische, ökonomische, soziale und kulturelle Vorteile aufweisen und so zu Klima- und Umweltschutz beitragen.

5. Zusammenarbeit im Konsortium – Interdisziplinär und transkulturell

Eine Grundvoraussetzung, um von der EU eine Förderung zu erhalten, ist die Zusammenstellung eines interdisziplinären Konsortiums mit Partnern aus mindestens drei EU-Staaten oder assoziierten Staaten; in der Regel sind es mehr Partner. Es ist erwünscht, dass sich hier Partner aus Forschung, Industrie, Dienstleistungen, Städten, Kommunen und öffentlichen Einrichtungen aber auch Experten aus Kommunikation und Marketing zusammenschließen. Neben der Einbringung exzellenter Qualifikationen und Erfahrung im jeweiligen Fachgebiet sollte bei der Bildung eines Konsortiums darauf geachtet werden, dass sich die Kompetenzbereiche der einzelnen Partner ergänzen und nicht doppeln. Die Partner müssen in ihrem Antrag darstellen, wie sie die Aufgaben und Herausforderungen in einzelnen Arbeitspaketen aufteilen und wie sie ihre Projektergebnisse an die Öffentlichkeit bringen und verwerten möchten.

Mit dem Fokus auf der Verwertung der Projektergebnisse möchte die Europäische Kommission im Horizont 2020 Förderprogramm den erfolgreichen Transfer von Innovationen aus der Grundlagenforschung und aus den angewandten Wissenschaften hin zur realen Wirtschaft beschleunigen. Im Projekt BRICKER arbeiten 18 Projektpartner aus sechs Ländern zusammen. Darunter drei Eigentümer öffentlicher Gebäude aus Belgien, Spanien und der Türkei. Weiter ist ein großes Bauunternehmen mit Forschungskapazitäten aus Spanien beteiligt, das zugleich ein privater Promoter und Energiedienstleister ist. Sechs Forschungseinrichtungen aus Belgien, Italien, Polen, Spanien und der Türkei bringen ihre Expertise zur Energieeffizienz im Gebäude, zu Gebäudeplanung und Bauen ein.

Fünf kleine und mittlere Unternehmen wirken als Partner aus Wirtschaft und Industrie mit, darunter ein KMU aus dem Bausektor, ein Hersteller von Lüftungs­systemen, ein Hersteller von ORC-Systemen, ein Anbieter von Parabolrinnenkollektoren sowie ein Architektur- und Ingenieurbüro. Zwei Partner kümmern sich um die Kommunikation sowie um die Verbreitung und Verwertung der Projektergebnisse.

6. Das 1x1 der Antragstellung

6.1 Ausschreibungen, Arbeitsprogramme und Abgabefristen

Ein Antrag kann nur innerhalb bestimmter Fristen bei der Europäischen Kommission eingereicht werden. In regelmäßigen Abständen rufen die Generaldirektionen zur Einreichung von Projektvorschlägen auf, die dann innerhalb einer Frist von drei bis neun Monaten zu vorgegebenen Abgabeterminen eingereicht werden müssen. Die Aufrufe erfolgen thematisch. Eine Übersicht über alle Aufrufe bietet das elektronische Teilnehmerportal (Participant Portal). Wird ein Antrag nicht fristgerecht eingereicht, kann er nicht nachgereicht werden und hat keine Chance auf Förderung. Eine spätere Einreichung zu einem späteren Aufruf ist möglich.

EU-Projekte sind vorwettbewerblich, obwohl die Endnutzung und Verwertung der Projektergebnisse ganz klar ein Thema im Projekt sein sollten. Die Förderung ist eine Spitzenförderung – nur qualitativ hochwertige Ideen und Vorschläge werden ausgewählt. Die Fördersumme von Projekten im Rahmenprogramm Horizont 2020 beträgt zwischen 70 und 100 % der Projektkosten, d.h. allein mit der Förderung lassen sich keine Projekte durchführen. Eine gute Ausgangsbasis ist daher sicherlich eine Projektkonzeption, die auch ohne Zuschüsse durchführbar wäre. Die Antragstellung erfolgt in Horizont 2020 ausschließlich elektronisch über das Teilnehmerportal.

Den Ausschreibungen liegt jeweils ein Arbeits­programm zugrunde, in dem die Europäische Kommission detailliert erläutert, welche Themen gefördert werden und welche Herausforderungen bewältigt werden sollen. Im Antrag muss hierauf Bezug genommen werden. Die Verantwortung des Antrags liegt in den Händen des zukünftigen Koordinators. In der Regel ist aber das gesamte Konsortium gefordert, einzelne Teile des Antrags zu erarbeiten. Eine intensive Kommunikation der Projektpartner von rund zwei bis drei Monaten ist im Vorfeld der Einreichung daher erforderlich.


6.2 Beteiligungsregeln

Teilnehmen können alle europäischen Mitgliedstaaten, alle Beitrittsstaaten sowie die am Rahmenprogramm assoziierten Staaten. Mindestpartnerzahl in einem EU-Projekt sind drei voneinander unabhängige Partner aus drei Ländern; in der Regel sind es aber wesentlich mehr Partner. Zur Teilnahme berechtigt sind alle Rechts­personen – Einzelpersonen, Industrie- und Handels­unternehmen, Hochschulen, Forschungszentren, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Sitz in einem der Mitgliedstaaten oder assoziierten Staaten. Einrichtungen aus Drittländern können sich ebenfalls beteiligen. Je nach Drittland ist eine Finanzierung durch das Projekt möglich, in vielen Fällen müssen sich diese Partner aus eigenen Budgets finanzieren.

Neu in Horizont 2020 ist, dass einzelne KMU auch ohne Partner Anträge stellen können. Das neue themenoffene KMU-Instrument richtet sich ausschließlich an kleine und mittlere Unternehmen mit Wachstumspotenzial, Ideen mit hohem Innovationsgrad und europäisch bzw. international ausgerichteter Geschäftstätigkeit. Hier können KMU ihre konkreten Ideen, die einen bestimmten Technologie-Reifegrad erreicht haben, zur Marktreife entwickeln. Eine Einzelbeteiligung in Form von Stipendien ist ebenfalls möglich.


6.3 Bewertungskriterien, Projektmanagement und Umsetzung

Das Projekt sollte eine eindeutige europäische Dimension aufweisen; das heißt, durch europaweite Exzellenz und den unterschiedlichen wirtschaftlichen und kulturellen Hintergrund der Partner, sollte ein besseres Forschungsergebnis erzielt werden, als dies bei einem national operierenden Konsortium der Fall wäre. Diese europäische Dimension bezieht sich auch auf das Projektthema und die -ergebnisse, auch dies sollte sich auf Problemstellungen europäischen Ausmaßes beziehen. Im Antrag sollten daher in einem ersten Kapitel die wissenschaftlichen und technologischen Ziele dargestellt und begründet werden, warum das Projektvorhaben exzellent und innovativ ist.

Neben dem Nachweis exzellenter Forschung spielt die Darstellung der wirtschaftlichen und wettbewerblichen Wirkungen eine große Rolle. Da die Wirkung eines Projekts durch Verwertungs- und Verbreitungsstrategie gesteigert wird, muss im Antrag hierzu ebenfalls Stellung bezogen werden. Weitere geplante Kommunikationsaktivitäten und der Umgang mit geistigem Eigentum sind zu ergänzen. Der Koordinator sollte in Form eines Arbeitszeitplans und sogenannter Arbeitspakete darstellen, wie er die Projektaktivitäten, mit welchen Ressourcen, wann und mit wem umsetzen wird; dies erfolgt in Form von sogenannten Gantt- und Pert-Charts. In der Regel wird er unter anderem ein Arbeitspaket für das Projektmanagement, eines für die Verbreitung und Nutzung der Ergebnisse und eines für Kommunikation einrichten.

Diesem Thema schließt sich eine Beschreibung des Konsortiums im Ganzen und der Ressourcen- und Budgetplanung an, wobei z. B. die Komplementarität der Beteiligten aufgezeigt werden soll. Ein transnationales Projekt erfordert ein gutes Management, um die erfolgreiche Umsetzung und den Austausch zwischen den Arbeitspakten zu sichern.

Ein letztes Kriterium ist das sogenannte „ethics self-assessment“, das sich auf ethische Aspekte bezieht. Werden ethisch sensible Aspekte im Projektvorhaben berührt, müssen diese näher erläutert und die Rechtskonformität dargelegt werden. Zum anderen wird in Form von Ja/Nein-Fragen abgefragt, ob die geplanten Aktivitäten Fragen der Sicherheit berühren oder EU-Verschlusssachen betreffen.

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