Der Anteil der Energieeffizienz an Kostensteigerungen im Wohnungsbau ist gering. Das belegt ein aktuelles Gutachten des Instituts für technische Gebäudeausrüstung (iTG Dresden) im Auftrag des Bundesverbands Erneuerbare Energie (BEE).
Energetische Anforderungen sind kein Kostentreiber
Das Gutachten des iTG Dresden "Anteil der Energieeffizienz an KOstensteigerungen im Wohnungsbau" verdeutlicht, dass klimafreundliches Bauen keine Frage der Kosten sein muss. So war das Gebäudeenergierecht in den Jahren 2000 bis 2014 lediglich für sechs der insgesamt 36 prozentigen Baukostensteigerungen verantwortlich. Der überwiegende Teil von 30 Prozent der Kosten stammte durch andere Anforderungen an Gebäude. Mit der Energieeinsparverordnung (EnEV) 2016 stiegen die Investitionen in energiebedingte Bauteile maximal noch einmal um rund drei Prozent. Dem Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung nach ist der entscheidende Engpassfaktor für mehr bezahlbaren Wohnungsneubau in vielen Regionen und Städten nicht das Energierecht, sondern der Mangel an geeigneten Flächen und mangelnde Bebauung vorhandener Grundstücke. Zudem hat die ARGE Kiel weitere 41 nicht energiebedingte Faktoren identifiziert, die zum Preisanstieg der vergangenen Jahre beigetragen haben.
Technik intelligent kombinieren – Fördermittel nutzen
"Es gibt keinen Grund, dass der Koalitionsvertrag die energetischen Anforderungen an das Bauen in Deutschland mit dem Verweis auf steigende Mieten einfriert. Im Gegenteil: Das Gutachten zeigt, dass sich hohe rechtliche Anforderungen, Wirtschaftlichkeit und Klimaschutz nicht ausschließen müssen", kommentiert Dr. Peter Röttgen, Geschäftsführer des BEE. Höhere energetische Standards könnten sogar günstiger erreicht werden, wenn man Heizungstechnik und Gebäudegestaltung intelligent kombiniert und Fördermittel in Anspruch nimmt, so Röttgen. Die Baupraxis beweise, dass über die EnEV 2016 hinausgehende energetische Standards unkompliziert und mit marktüblichen Technologien problemlos erreichbar seien. "Die künftige Bundesregierung sollte dem Bekenntnis zum Klimaschutzplan 2050 im Koalitionsvertrag auch dessen konkrete Umsetzung im Heizungskeller folgen lassen. Die aktuell geltenden energetischen Anforderungen für Neubau und Bestand sollten daher angehoben und nicht verwässert werden. Die Spielräume sind gegeben, wie das Gutachten eindrücklich zeigt", so Röttgen. (fei)