Die Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen (AKH) fordert ein generelles Verbot von Polystyrol- (Styropor-) Dämmungen ab Gebäudeklasse 4, also einer Gebäudehöhe ab sieben Metern. Sie hat jetzt Änderungsvorschläge für die Novellierung der Hessischen Bauordnung vorgelegt.
Die Erfahrungen aus der Vergangenheit hätten gezeigt, dass eine Rettung von Personen durch die Feuerwehr in höheren Gebäuden gefährlich, schwierig und im Grunde nicht möglich sei, wenn dort Polystyrol-Dämmungen Feuer gefangen haben, so die Begründung für ein Verbot. Dies gelte insbesondere, wenn der zweite Flucht- und Rettungsweg durch Hubrettungsgeräte der Feuerwehr (Drehleitern) sichergestellt würde.
25 Änderungsvorschläge für HBO 2017
Die AKH hat im Rahmen der ministeriellen Anhörung zur HBO-Novellierung für den Entwurf der „neuen“ HBO 2017 insgesamt 25 Änderungsvorschläge abgegeben.
- Im Rahmen der Erleichterung von zu schaffendem Wohnraum in Bestandsgebäuden plädiert die AKH dafür, die obligatorische Schaffung von Pkw-Stellplätzen bei Gebäuden, deren Fertigstellung mindestens zehn Jahre zurückliegt, entfallen zu lassen, wenn der neue Wohnraum durch Wohnungsteilung, Änderung der Nutzung, Aufstockung oder durch Ausbau des Dachgeschosses entsteht. Die Brandschutzanforderungen an die bestehende Decke unter einem ausgebauten Dachgeschoss (§ 34) sowie an bestehende Treppenhäuser (§ 38) sollen erleichtert werden. Aus Planersicht seien Abweichungen im Einzelfall nach sorgfältiger Abwägung z. B. von der derzeit geltenden Feuerwiderstandsklasse F 90 (d.h. das Bauteil erfüllt im Brandfall mindestens 90 Minuten seine Funktion) nach F 60 vertretbar, weil davon keine zusätzliche Gefahr für die Bewohner ausgehe
"Die Kunst der Abwägung besteht bei der anstehenden Bauordnungsnovelle darin, umweltgerechte Nachverdichtung und sozial gebotene Schaffung von Wohnraum insbesondere mit dem Brandschutz und anderen Sicherheitsbelangen in Einklang zu bringen", sagt AKH-Präsidentin Brigitte Holz.
Weitere Vorschläge für die neue HBO
Bei den weiteren Änderungsvorschlägen geht es u. a. um Regelungen
- zur Barrierefreiheit,
- den Anbau von Personenaufzügen,
- die Anpassung der HBO an eine angestrebte, dann bundesweit geltende Musterbauordnung,
- den Versicherungsnachweis von eingeschränkt Bauvorlageberechtigten und
- die Anpassung der Befugnisse von hessischen Prüfsachverständigen an die Regelungen der anderen Bundesländer. (fei)
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