Am 08. September 2023 verabschiedete der Deutsche Bundestag nach langwierigen und kontroversen politischen und gesellschaftlichen Diskussionen endlich das Gebäudeenergiegesetz GEG sowie damit zusammenhängende Gesetze. Der VDI begrüßt, dass damit auch die Wärmewende ein wichtiges Stück vorankommt. Ohne eine erfolgreiche Umsetzung der Energiewende im Wärmesektor ist das Ziel der Treibhausgasneutralität im Jahr 2045 nicht zu erreichen.
Die Wärme- und Kälteversorgung weist mit 56 % den größten Teil am Endenergiebedarf auf. Bislang ist der Anteil der erneuerbaren Energien an der Wärmeversorgung mit 17,4 % noch sehr gering.
Grundlage der notwendigen Transformation des Wärmesektors ist daher eine möglichst flächendeckende kommunale Wärmeplanung. Dies hat die Bundesregierung mit der aktuellen Gesetzesinitiative zur kommunalen Wärmeplanung sowie den entsprechenden Anpassungen des GEG-Entwurfs aus Sicht des VDI sehr gut reflektiert.
GEG gewährleistet Technologieoffenheit
Statt eines Verbots von Wärmeerzeugern mit fossilen Brennstoffen zu einem fixen Zeitpunkt wurde mit dem GEG ein Gesetz entwickelt, dass zum einen frühzeitig den Einstieg in klimaneutrale Wärmelösungen erleichtert und unterstützt sowie stufenweise deren Verbreitung forciert und erzwingt und zum anderen Technologieoffenheit gewährleistet. Eine schrittweise Einführung statt eines harten Nutzungsverbots ist auch sinnvoll, um die Transformation sozialverträglich zu gestalten.
Der VDI begrüßt daher, dass es nun auch bei bestehenden Gebäuden mehr um Klimaschutz geht. Allerdings suggeriert die Technologieoffenheit des GEG den Eigentümern eine große Wahlmöglichkeit, die in der Praxis unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten noch nicht erkennbar ist. Aktuell ist der Einbau einer Wärmepumpe in den meisten Fällen immer noch die sinnvollste Alternative. Ob eine Beheizung mit Wasserstoff im Jahr 2035 wirtschaftlicher ist als die Umrüstung auf Wärmepumpen, kann aus Sicht des VDI aktuell noch nicht beurteilt werden.
Einbau von Wärmepumpen bedarf einer Analyse
Es ist darauf zu achten, dass vor dem Einbau einer Wärmepumpe in ein Bestandsgebäude eine detaillierte Analyse erfolgt. Der dazu erforderliche verpflichtende hydraulische Abgleich wird vom VDI ausdrücklich als notwendig begrüßt.
Eine Wärmeerzeugung auf Basis grüner Gase oder Biokraftstoffe ist dann denkbar, wenn die ausreichende und nachhaltige Versorgung mit diesen grünen Brennstoffen nachgewiesen wird, oder diese regional zur Verfügung stehen, z. B. aus Biogasanlagen. Diese sollten dann bevorzugt im Bereich von Hochtemperaturanwendungen oder für Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen mit gezielter Unterstützung der Versorgungssicherheit zum Einsatz kommen.
Die bauphysikalischen Eigenschaften wie Wärmedämmung, Dichtheit und Fensterqualität beeinflussen erheblich die Heizleistung. Für die Effizienz der Wärmepumpe ist die Art der Wärmeeinbringung und die Wärmequelle ausschlaggebend. Die Höhe der Betriebskosten ist wesentlich auch vom Strompreis abhängig. „Bei aller Diskussion um das Thema Energieeinsparung stehen die Menschen im Mittelpunkt und diese müssen sich in den Gebäuden wohlfühlen“, sagt Jochen Theloke, Geschäftsführer der VDI-Gesellschaft Energie und Umwelt.
Ausbaugeschwindigkeit der erneuerbaren Energien ist noch nicht ausreichend
Die aktuelle Ausbaugeschwindigkeit der erneuerbaren Energien ist weder im Strom- noch im Wärmesektor ausreichend, um die politischen Zielsetzungen zu erreichen. Es sind somit neben dem GEG weitere gesetzliche, regulative und ökonomische Rahmenbedingungen zu schaffen, um einen ausreichenden Ausbau der verschiedenen erneuerbaren Energien zu beschleunigen. Als Instrumente kommen beispielsweise die Verteuerung von fossilen Energien durch eine EU-weit abgestimmte deutliche Erhöhung der CO₂-Abgabe und die Erhöhung der Quote für erneuerbare Energien zur Wärmeerzeugung im GEG infrage. “Damit würden der Ersatz fossiler Wärmeerzeuger oder die Installation von Solaranlagen bei Neubauten indirekt forciert”, so Jochen Theloke.
Quelle: VDI