Das Nachrichtenportal für TGA-, HLK- und Sanitär-Experten
logo-bee

Nach langem Ringen wurde am 08. September 2023 das Gebäudeenergiegesetz (GEG) im Bundestag beschlossen. „Endlich wird heute Planungssicherheit für Verbraucherinnen und Verbraucher, Branche und Handwerk bei der Wärmewende geschaffen. Der Beschluss nach kontroverser Debatte und Kampagnen gegen das Heizungsgesetz ist überfällig.

Der Hochlauf der Erneuerbaren Wärmetechnologien muss jetzt beginnen, damit nicht länger fossile Heizkessel eingebaut werden, die dauerhaft teuer sind, die Klimaziele konterkarieren und dem Standort für klimafreundliche Technologien schaden”, so Dr. Simone Peter, Präsidentin des Bundesverbands Erneuerbare Energie e.V. (BEE).

Infolge der aufgeheizten Debatte der letzten Monate seien starke Verunsicherungen am Markt sowie ein Einbruch bei den Förderanträgen zu verzeichnen. „Viele Bürgerinnen und Bürger haben sich im Zuge der aufgeheizten Debatte um das Heizungsgesetz noch schnell für eine Gasheizung entschieden, obwohl diese in Zukunft teurer im Betrieb sein werden als klimafreundliche Technologien. Denn das Versprechen einer Wasserstoff-ready-Heizung ist irreführend und ein Investitionsrisiko. Grüner Wasserstoff wird in Zukunft überwiegend für die schwer elektrifizierbaren Bereiche im Schwerlast-, Flug- und Schiffsverkehr und in der Industrie benötigt und ist zu teuer zum Heizen. Nur mit Erneuerbaren Heizlösungen - von Wärmepumpen über Solar- und Geothermie bis hin zu Holz, Pellets und Biogas - kann die Wärmewende gelingen”, so Peter. Auch das zeitliche Aufschieben der Vorgabe, dass 65 Prozent der erzeugten Wärme beim Heizungstausch aus Erneuerbaren Energien stammen müsse, sorge in der Branche für Unverständnis.

Wichtig seien im Kontext des GEG eine auskömmliche Förderung, um soziale Schieflagen zu vermeiden sowie eine ambitionierte kommunale Wärmeplanung, an die das GEG geknüpft ist. „Um beim Heizungstausch die Trendwende einzuleiten, braucht es entsprechend ausgestaltete Förderprogramme. Die Fördermittel sollen nun aber geringer ausfallen als zwischenzeitlich angekündigt. Angesichts der vorgesehenen Halbierung der Förderung erhalten daher nur wenige die breit kommunizierte Erstattung von 70 Prozent der Kosten. Das ist irreführend. In den Haushaltsverhandlungen muss die Bundesregierung die Fördersätze nochmals anpassen und auf 45.000 Euro pro Anlage festlegen, für größere Projekte muss auch weiterhin der Fördersatz von 60.000 Euro gelten”, so Peter weiter. Auch dürfe es keine Einschränkungen der Erfüllungsoptionen in der Förderung geben. Der BEE hatte bereits in seiner Stellungnahme zur Bundesförderung für Effiziente Gebäude (BEG) eine ambitionierte Förderkulisse für den Heizungstausch gefordert.

„Nachdem das Gebäudeenergiegesetz abgeschwächt wurde, ist es nun auch wichtig, die Kommunale Wärmeplanung so ambitioniert wie möglich zu gestalten und die Potentiale aller Erneuerbaren Wärmequellen zu nutzen”, so Peter. Auch hierzu hatte der BEE bereits eine Stellungnahme eingereicht. 

Quelle: Bundesverband Erneuerbare Energien e.V.

0
0
0
s2smodern