Auch wenn es in den Medien oft anders dargestellt wird – Fakt ist, dass es in Deutschland kein generelles Einbauverbot von Ölheizungen gibt. Lt. Klimaschutzgesetz dürfen neue Ölheizungen nicht nur bis Ende 2025 eingebaut und in Betrieb genommen werden.
Kühl- und Heizdeckensysteme haben sich in den letzten Jahren und Jahrzehnten einen bedeutenden Marktanteil erarbeitet. Allerdings gibt es für die Abrechnung von Kühl- und Heizdeckensystemen bisher keine spezielle Abrechnungsnorm. Daher werden die bestehenden ATV DIN Normen 18340 (Trockenbauarbeiten), 18350 (Putz- und Stuckarbeiten) sowie 18380 (Heizanlagen) herangezogen. Mit der BVF Richtlinie 15.13 wurde nun ein praxisorientierter Leitfaden für die Abrechnung auf Basis dieser Normen erarbeitet.
Aktuelle forsa-Umfrage: Jeder Zweite fühlt sich durch gestiegene Heizkosten im Alltag beeinträchtigt
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Die gestiegenen Heizkosten drücken auf Geldbeutel und Gemüt: Jeder zweite Bundesbürger fühlt sich dadurch stark oder sehr stark im Alltag beeinträchtigt. Das ergab eine aktuelle forsa-Umfrage im Auftrag des Deutschen Verbandes Flüssiggas e.V. (DVFG) [1]. Dabei empfinden 14 Prozent der Befragten die Beeinträchtigung durch die Preissteigerungen als sehr stark – 36 Prozent als stark. Ein geringeres Einkommen verstärkt die Sorgen: Fast jeder Vierte (22 Prozent) mit einem monatlichen Haushaltsnettoeinkommen unter 3.000 Euro fühlt sich von den gestiegenen Heizkosten im Alltag sehr stark beeinträchtigt.
Die Tendenz zur Normalisierung beim Preis für Holzpellets hält auch im Januar an. Wie das Deutsche Pelletinstitut (DEPI) berichtet, kostet eine Tonne (t) Pellets im Bundesdurchschnitt 499,14 Euro. Das sind 7,1 Prozent weniger als im Vormonat und 36,2 Prozent mehr als im Januar 2022.
Im Jahr 2023 steht in vielen Wohngebäuden mit Gasheizungen eine Heizungsprüfung an. Für Häuser ab zehn Wohneinheiten muss die Überprüfung der Gasheizung bis zum 30. September erfolgen. Das verlangt eine Verordnung der Bundesregierung vom 1. Oktober 2022.