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BTGA-Regel 3.002

Der BTGA – Bundesindustrieverband Technische Gebäudeausrüstung e.V. hat die BTGA-Regel 3.002 „Geschlossene wassergeführte Heiz- und/oder Kalt-/Kühlwasserkreisläufe in Gebäuden – Druckprüfung, Spülen und Befüllen von Neuanlagen“ überarbeitet. Sie entspricht nun dem aktuellen Stand der Technik.

Bestimmungsgemäßen Betrieb gewährleisten

Die BTGA-Regel 3.002 gilt für:

  • die hydraulische Druckprüfung
  • die pneumatische Druckprüfung
  • das Spülen geschlossener wassergeführter Heiz- und Kalt- bzw. Kühlwasserkreisläufe in Gebäuden (Neu-Installationen)
  • das Befüllen geschlossener wassergeführter Heiz- und Kalt- bzw. Kühlwasserkreisläufe in Gebäuden (Neu-Installationen)

Einbezogen sind auch Installationen auf dem anliegenden Grundstück, beispielsweise dem Werksgelände. Sie gilt nicht für Fernwärmeanschlüsse vor der Hausübergabestation und nicht für Installationen außerhalb der Grundstücksgrenze, das heißt für öffentliche Bereiche.  Die BTGA-Regel 3.002 ist in Verbindung mit der BTGA-Regel 3.003 „Geschlossene wassergeführte Kalt- bzw. Kühlwasserkreisläufe – Zuverlässiger Betrieb unter wassertechnischen Aspekten“ und der VDI-Richtlinie 2035 Blatt 1 „Vermeidung von Schäden in Warmwasserheizanlagen“ anzuwenden, um einen bestimmungsgemäßen Betrieb unter wassertechnischen Aspekten zu gewährleisten. (fei)

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