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Fördergeld für Pelletfeuerungen

Zum Jahresbeginn 2018 ist die Förderung für Pelletheizungen im Marktanreizprogramm, BAFA-Teil, auf ein zweistufiges Verfahren umgestellt worden: Ab sofort müssen die Anträge immer vor dem Maßnahmenbeginn beim BAFA eingehen.

Übergangsregelung für 2017 in Auftrag gegebene Holzheizungen

Erst im Anschluss und nach Erhalt der Eingangsbestätigung darf der Auftrag an den Heizungsbauer erteilt werden. Planungsleistungen dürfen jedoch schon vorher erbracht werden. Zudem müssen Antragsformulare seit Jahresbeginn online ausgefüllt und versendet werden. Für Anlagen, die im Jahr 2017 in Auftrag gegeben wurden und im Jahr 2018 in Betrieb gehen, kann der Antrag bis spätestens zum 30. September 2018 gestellt werden. Die dazu erforderliche Erklärung findet sich im Online-Antrag. Antragsteller, die ihre neue Holzheizung noch 2017 in Betrieb genommen haben, können den Förderantrag wie gehabt innerhalb von neun Monaten nach der Inbetriebnahme stellen.

BAFA-Anträge ausschließlich online stellen

Seit 2018 sind Anträge beim BAFA online zu stellen. Das elektronische Antragsformular steht auf der BAFA-Homepage zur Verfügung. Es muss online ausgefüllt und elektronisch an das BAFA verschickt werden. Im Anschluss muss der Antragsteller eine „Bestätigung der wahrheitsgemäßen Angaben“ unterschreiben und per Post an das BAFA senden. Auch die Einreichung des Verwendungsnachweises nach Inbetriebnahme der Anlage erfolgt vollständig online, d.h. sämtliche Unterlagen (z.B. Rechnung und Fachunternehmererklärung) sollten Kunden auch als PDF-Datei zur Verfügung gestellt werden. (gra)

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