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EU-Umweltrat verbessert EG-Trinkwasserrichtlinien-Entwurf

Die europäischen Umweltminister haben eine Einigung über die von der EU-Kommission vorgeschlagene Überarbeitung der EG-Trinkwasserrichtlinie erzielt.

 Trinkwasser das Lebensmittel Nummer 1

„Den inhaltlich schwachen Entwurf der EU-Kommission vom Februar 2018 hat der EU-Umweltrat wieder auf Linie gebracht und dabei wesentlichen Kritikpunkten des DVGW Rechnung getragen“, resumiert Jörg Höhler, Vizepräsident des Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfaches DVGW. Elementar sei, dass der Rat den von der Kommission gestrichenen „Artikel 10“ wieder aufgenommen habe. Dieser verhindert, dass die Trinkwasserqualität aufgrund von nicht geeigneten Materialien leidet.

„Bauteile wie Rohrleitungen und Armaturen sind mit Lebensmittelverpackungen zu vergleichen. Diese müssen so beschaffen sein, dass sie das Lebensmittel Nummer 1 schützen. Umso unverständlicher ist es, dass die EU-Kommission dieses Ziel, hygienische Anforderungen für Materialien in Kontakt mit Trinkwasser in der EG-Trinkwasserrichtlinie EU-weit einheitlich und klar zu definieren, immer wieder in Frage stellt“, so Jörg Höhler, „zumal diese dem EU-weiten gesundheitlichen Verbraucherschutz dienen und den freien Warenverkehr im EU-Binnenmarkt fördern.“ Gut sei auch, dass erstmals ein risikobasiertes Management etabliert werden solle. Das bedeute, dass alle Verantwortlichen vom Wassereinzugsgebiet bis zum Wasserhahn in die Pflicht genommen würden, Gefährdungen zu identifizieren und Maßnahmen zur Risikobeherrschung anzuwenden.

Qualitätsanforderungen an Pflanzenschutzmittel

Diskussionsbedarf hingegen besteht nach Ansicht des DVGW bei den Qualitätsanforderungen an Pflanzenschutzmittel. So soll laut Trinkwasserrichtlinie des EU-Umweltrates für den Gewässer- und Gesundheitsschutz bei nicht relevanten Abbauprodukten ein Wert von 0, 75 Mikrogramm pro Liter gelten. Betrachte man die aktuellen Bewertungen des Umweltbundesamtes, sei dieser Vorschlag unangemessen – danach rangierten die gesundheitlichen Orientierungswerte zwischen ein und drei Mikrogramm pro Liter, so Höhler.

Transparenz ist der Schlüssel

Zudem erweitere der Rat viel zu früh die Untersuchung auf Transformationsprodukte, die im Rahmen der Wasseraufbereitung entstehen könnten, kritisiert der DVGW-Vize. Zunächst müsse bekannt sein, welche Pflanzenschutzmittel (PSM) im Einzugsgebiet der Trinkwassergewinnungen angewendet würden und welche Transformationsprodukte dabei entstehen könnten. Erst dann liege das erforderliche Wissen vor, um diese Substanzen ins Überwachungsmonitoring aufzunehmen. Nach der Pflanzenschutzmittelzulassungsverordnung seien PSM-Produzenten zwar verpflichtet, die chemischen Daten offenzulegen. In der Praxis aber verwehrten zuständige Behörden die Auskunft. Transparenz gegenüber den Gesundheitsbehörden und den Wasserversorgungsunternehmen ist hier laut DVGW der Schlüssel. Überaus anerkennenswert sei das Engagement der Mitgliedsstaaten, das letztlich diesen Kompromiss ermöglicht habe und die zwanzig Jahre alte Richtlinie zukunftsfest ausrichte. Nun sei wichtig, dass er sich in den Trilog-Verhandlungen zwischen EU-Kommission, Parlament und Rat behaupte. (fei)

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