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In deutschen Haushalten werden immer mehr Wärmepumpen eingebaut. Hinzu kommen noch etliche Elektroautos. Das könnte die Belastung der Stromnetze vor Ort an manchen Tagen im Jahr über Gebühr belasten. Aus diesem Grund dürfen Verteilnetzbetreiber seit Januar 2024 den Strombezug bei neuen, steuerbaren Wärmepumpen und Ladesäulen in zwingenden Ausnahmen zeitweise drosseln.

Mit den Eingriffen sollen Engpässe im Verteilnetz minimiert werden. Darauf weist das vom Umweltministerium Baden-Württemberg geförderte Informationsprogramm Zukunft Altbau hin. Eine vollständige Abschaltung der Geräte ist nicht erlaubt, aber eine temporäre Reduzierung der elektrischen Anschlussleistung auf bis zu 4,2 Kilowatt. Die Grundversorgung von Wärmepumpen und Ladesäulen bleibt so sichergestellt. Im Gegenzug für die mögliche Leistungsreduzierung erhalten die Betreiber von Wärmepumpen und Ladesäulen eine Entschädigung vom Netzbetreiber. Auch dürfen die Netzbetreiber den Anschluss der Anlagen dann nicht mehr verweigern.

Ein Grund für das Engpassmanagement: Die Niederspannungsnetze in Deutschland sind derzeit nicht für Millionen zusätzliche Wärmepumpen und E-Autos gerüstet. Bei Wärmepumpen soll der Bestand nach dem Willen der Bundesregierung von derzeit rund 1,9 Millionen auf sechs Millionen im Jahr 2030 wachsen und so in deutschen Immobilien klimafreundlich Raumwärme und Warmwasser erzeugen. Auch die Zahl der E-Autos soll steigen: Von aktuell rund 2,4 Millionen auf 15 Millionen Ende des Jahrzehnts. Damit Autos wie Wärmepumpen problemlos geladen werden können, müssen die Verteilnetzbetreiber in den nächsten Jahren die Stromnetze auf den letzten Kilometern zu den Wohnhäusern massiv ausbauen. 

Gesetzliche Grundlage ist das EnWG


Da dies noch nicht so weit ist, sind zeitlich befristete Eingriffe in Ausnahmefällen seit Jahresbeginn erlaubt. Festgelegt ist dies im Paragraf 14 a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Details dazu legte die Bundesnetzagentur Ende November 2023 vor. Mit der Maßnahme sollen Stromausfälle aufgrund von Überlastungen örtlicher Leitungen vermieden werden. 

Betroffen von der Neuregelung sind nur neue steuerbare Wärmepumpen und Ladestationen. Die Neuregelung gilt nicht für andere elektrische Geräte im Haus wie Kühlschrank, Fernseher oder Waschmaschine. Auch bestehende Wärmepumpen, ob steuerbar oder nicht, fallen nicht unter die möglichen Eingriffe. Wer möchte, kann aber freiwillig mitmachen.

Merken werden die Bewohnerinnen und Bewohner praktisch nichts

Insbesondere bei Wärmepumpen werden sich die Eingriffe nicht bemerkbar machen. Den Grund nennt Frank Hettler von Zukunft Altbau: „Die maximale elektrische Anschlussleistung einer Wärmepumpe in einem Einfamilienhaus mit 150 Quadratmetern liegt je nach energetischem Standard bei bis zu zehn Kilowatt. Reduziert sich die Leistung für zwei Stunden auf 4,2 Kilowatt, ändert sich dadurch an den allermeisten Tagen im Jahr nichts an der Raumtemperatur im Haus. Und auch an besonders kalten Tagen, an denen die maximale Leistung nötigt ist, ist der mögliche Drosselungszeitraum viel zu kurz, um ein Haus auskühlen zu lassen. Verbraucherinnen und Verbraucher werden von einem Eingriff kaum etwas mitbekommen.“ 

Die Vorteile für die Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer für diese möglichen Verbrauchseinschränkung: sie müssen weniger Netzentgelt zahlen. Zudem dürfen Netzbetreiber den Anschluss einer neuen Wärmepumpe oder Wallbox nicht mehr aufgrund von drohenden Netzengpässen verweigern. Mit der gesetzlichen Regelung könnten daher, obwohl die Verteilnetze derzeit noch nicht vollständig ausgebaut sind, mehr Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer künftig einen Anschluss genehmigt bekommen. 

Quelle: Zukunft Altbau

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