Am 01.07.2018 haben die ersten Pflicht-Energieausweise für Altbauten ihre Gültigkeit verloren. Beim Umstieg auf erneuerbare Energien gelten bereits seit Jahresbeginn neue Regelungen. Welche das sind und was sich 2018 sonst noch ändert.
Umstieg auf Erneuerbare Energien: Neue Frist beachten!
Wollen Eigentümer die Wärmeversorgung ihres Gebäudes auf erneuerbare Energien umstellen, können sie auch in diesem Jahr Förderzuschüsse des Bundes erhalten. Bei der Antragstellung für Ökoheizungen gilt allerdings seit diesem Jahr eine neue Frist. So müssen Hauseigentümer bereits vor dem Kauf ihrer Erneuerbaren-Energien-Heizung den Förderantrag beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) einreichen. Bisher reichte es aus, die Fördermittel innerhalb von neun Monaten nach dem Kauf der neuen Heizung zu beantragen. Dr. Klaus Keßler von der KliBA Klimaschutz- und Energie-Beratungsagentur Heidelberg-Rhein-Neckar-Kreis rät deshalb Interessenten von Pelletheizungen, Solarthermieanlagen oder Wärmepumpen dazu, sich bereits vor dem Kauf mit dem Förderantrag zu befassen. "Die BAFA-Anträge zu stellen, lohnt sich in jedem Fall. Die Höhe der Fördergelder hat sich nicht geändert", so Keßler.
Fördermittel für Solarstromspeicher
Finanzielle Fördermittel vom Bund gibt es auch beim Kauf von Solarstromspeichern. Eigentümer kleinerer und mittlerer Solaranlagen können beim Erwerb eines entsprechenden Stromspeichers die zinsverbilligten Kredite der staatlichen KfW Bankengruppe in Anspruch nehmen. Das Förderprogramm läuft jedoch Ende des Jahres aus. Bis dahin können Privatpersonen und Unternehmen den Kredit mit einem zehnprozentigen Tilgungszuschuss beantragen. Der Zuschuss sank um drei Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Interessierte sollten sich bei der Antragstellung beeilen. Nach Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums ist die Nachfrage meist hoch, die Fördermittel jedoch begrenzt. Alternativ gibt es Förderprogramme der Länder.
Solarstromspeicher: Förderprogramm Baden-Württemberg
Seit Anfang März 2018 fördert das Land Baden-Württemberg Solarstromspeicher. Wer im Südwesten künftig eine Photovoltaikanlage mit einem netzdienlichen Speicher errichtet, erhält für die Batterie einen Zuschuss von bis zu 30 Prozent der Nettoinvestitionskosten. Pro Vorhaben sind 7.500 Euro Förderung möglich, mindestens jedoch 600 Euro. Das Programm in Anspruch nehmen können sowohl Privatpersonen als auch Kommunen und Unternehmen. Der ab 2019 sinkende Landeszuschuss kann mit der Bundesförderung kumuliert werden – eine höhere Förderung ist damit möglich.
Auch diese Länder haben Förderprogramme:
- Bayern
- Nordrhein-Westfalen
- Saarland
- Sachsen
- Thüringen
Erste Pflicht-Energieausweise laufen ab
2018 ist auch das Jahr, in dem die ersten Pflicht-Energieausweise ihre Gültigkeit verloren haben. Hauseigentümer sollten daher prüfen, ob sie noch in diesem Jahr einen neuen Ausweis beantragen müssen. Betroffen sind alle vor 1966 gebauten Häuser, die neu vermietet, verkauft oder verpachtet werden. Sie benötigen seit Juli 2008 einen Energieausweis mit zehnjähriger Laufzeit. Seit 01.07.2018 müssen die ersten obligatorischen Ausweise also erneuert werden. Für Hauseigentümer, die ihre Immobilie selbst nutzen, sind die Ausweise nicht verpflichtend. Steht jedoch ein Nutzerwechsel bevor, muss neuen Miet- oder Kaufinteressenten bereits bei der Besichtigung ein Energieausweis vorgelegt werden. Energieausweise für Gebäude, die nach 1966 errichtet wurden, verfallen ab nächstem Jahr Schritt für Schritt. "Wann und wo ein neuer Ausweis beantragt werden muss, beantworten qualifizierte Energieberater. Sie beraten Hauseigentümer auch bei der Wahl des richtigen Ausweises und klären über noch kommende Änderungen auf", sagt Frank Hettler von Zukunft Altbau. (fei)