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Neue VDI 5800 Blatt 1: Nachhaltigkeit in Bau und Betrieb von Krankenhäusern

Die neue Richtlinie VDI 5800 Blatt 1 gibt einen modularen und anwenderorientierten Überblick über die Nachhaltigkeit in Bau und Betrieb von Krankenhäusern und liefert Anregungen für mögliche Handlungsfelder.

VDI 5800 Blatt 1: Zielgruppen

Nachhaltiges Handeln wird im komplexen System Krankenhaus von einer stringenten Planung aller Abläufe geprägt, um Reibungsverluste zu reduzieren und unnötige Kosten zu vermeiden. Gleichzeitig dient das Handeln dem Hauptziel, der Gewährleistung von Qualität in Medizin und Pflege. Durch klare Zuständigkeiten werden die begrenzten Ressourcen von Personal und Sachmitteln (u.a. Räume und Geräte) bestmöglich eingesetzt und Synergien erschlossen. Ziel ist es, dass nachhaltig wirtschaftende Krankenhäuser medizinische Spitzenleistungen zu vertretbaren Kosten erbringen.

Die Richtlinie VDI 5800 Blatt 1 umfasst den Lebenszyklus von der Planung, dem Neu- und Umbau über die Nutzung, Instandhaltung bis zur Entsorgung. Sie richtet sich

  • an Experten für Planung von Neu- und Umbau von Krankenhäusern,
  • an Betreiber,
  • an Spezialisten für Gebäudetechnik, Betrieb, Energie und Abfall,
  • an Medizintechniker sowie
  • an Experten für Information und Kommunikation, Prozesse und Services.

Einspruchsfrist endet am 30.04.2019

Herausgeber der Richtlinie VDI 5800 Blatt 1 „Nachhaltigkeit in Bau und Betrieb von Krankenhäusern - Grundlagen" ist die VDI-Gesellschaft Technologies of Life Sciences (TLS). Die Richtlinie ist ab November 2018 als Entwurf zum Preis von 81 Euro beim Beuth Verlag (Tel.: +49 30 2601-2260) erhältlich. VDI-Mitglieder erhalten 10 % Preisvorteil auf alle VDI-Richtlinien. Onlinebestellungen sind unter www.beuth.de oder www.vdi.de/5800 möglich. Die Möglichkeit zur Mitgestaltung der Richtlinie durch Stellungnahmen bestehen durch Nutzung des elektronischen Einspruchsportals oder durch schriftliche Mitteilung an die herausgebende Gesellschaft (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!). Die Einspruchsfrist endet am 30.04.2019. (fei)

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