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DGNB-Zertifizierung, KfW-förderfähig, Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen (DGNB)

Bauherren, die ein Wohngebäude nach den Anforderungen der Deutschen Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen (DGNB) errichten und zertifizieren lassen, haben ab sofort die Möglichkeit, einen Zuschuss für die Baubegleitung bei der KfW zu erhalten.

Der Zuschuss umfasst pro Bauvorhaben 50 Prozent der förderfähigen Kosten bis maximal 4.000 Euro. Der Zuschuss ist an das KfW-Produkt „Energieeffizient Bauen und Sanieren" gekoppelt und kann sich auf verschiedene Leistungen im Rahmen der DGNB-Zertifizierung beziehen wie etwa Auditorenleistungen, Fachplanungen und die Durchführung von Messungen der Innenraumluftqualität oder der Luftdichtheit.
Bauprojekte, die eine Nachhaltigkeitszertifizierung nach den Anforderungen des DGNB-Systems „Neubau kleine Wohngebäude" anstreben, sind ab sofort offiziell förderfähig. Hintergrund ist die Anerkennung des Zertifizierungssystems durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB). Die Förderung erfolgt im Rahmen des KfW-Produkts „Energieeffizient Bauen und Sanieren", genauer als „Zuschuss Baubegleitung“ (431).

Zuschuss vor Durchführung der DGNB-Zertifizierung beantragen

Um den Zuschuss erhalten zu können, müssen Bauherren diesen vor Durchführung der DGNB-Zertifizierung beantragt haben. Die maximale Fördersumme in Höhe von 4.000 Euro kann sich aus verschiedenen Leistungen zusammensetzen. Hierzu zählen beispielsweise die DGNB-Zertifizierungsgebühren, die je nach Größe des Gebäudes und einer möglichen Mitgliedschaft bei der DGNB variieren und zwischen 500 und 1.250 Euro liegen. Hinzu kommen die Honorarkosten für die Fachbegleitung durch einen von der DGNB ausgebildeten und zugelassenen Auditor, der die Unterlagen für die Zertifizierung einreicht. Auch andere Leistungen, die unmittelbaren Bezug zu den Anforderungen der DGNB-Zertifizierung haben, wie etwa eine Innenraumluft- oder Luftdichtheitsmessung, eine Ökobilanz- oder eine Lebenszykluskostenberechnung, sind über die KfW förderfähig. Gekoppelt ist der Zuschuss an eine Nutzung der KfW-Förderprodukte „Energieeffizient Sanieren“ (151/152, 430) oder „Energieeffizient Bauen“ (153). (fei)

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