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Gebäude-Emissions-Gesetz 2050

Die Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen – DGNB e.V. hat eine Alternative zum 2017 von der Bundesregierung erarbeiteten Entwurf eines Gebäudeenergiegesetzes veröffentlicht: Die Fassung ist nur drei Seiten lang.

"Unverständliche EnEV-Novellierung"

Das Gebäude-Emissions-Gesetz 2050 (GEG 2050) soll als Diskussionsgrundlage dienen, um ein wirkungsvolles, einfaches und verständliches Instrument zum Erreichen der Klimaschutzziele zu entwickeln. Zu den inhaltlichen Kernforderungen zählt, dass die CO2-Emission eines Gebäudes zur Zielgröße wird und die Bewertung nicht über theoretische Referenzgebäude sondern anhand absoluter Grenzwerte erfolgt. Zudem ist bei Nichterfüllung der Zielwerte eine CO2-Abgabe zu leisten. "Dem zum Ende der vergangenen Legislaturperiode vorgestellten Entwurf eines Gebäudeenergiegesetzes fehlen der klare Bezug und das unumstößliche Ziel, als wirksames Instrument dazu beizutragen, die Klimaschutzziele zu erreichen. Es darf nach der langwierigen Phase der Regierungsbildung nicht noch mehr wertvolle Zeit verloren gehen. Das würde passieren, wenn der bisherige GEG-Entwurf die Basis weiterer Debatten ist und wir anhand einer umständlichen und unverständlichen EnEV-Novellierung auf 150 Seiten am Ziel vorbei diskutieren", sagt DGNB Präsident Prof. Alexander Rudolphi.

Gebäude-Emissions-Gesetz 2050

Nach Auffassung der DGNB benötigt es ein Gesetz, das heute die richtigen Ziele und Leitlinien setzt, damit der gesamte Gebäudebestand und alle neuen Gebäude den Klimaschutzzielen gerecht geplant, errichtet, saniert und betrieben werden. Dass dies möglich ist, zeige der jetzt von der DGNB veröffentlichte Vorschlag eines GEG 2050. Dieser sei bewusst einfach und zielorientiert formuliert und als Diskussionsbeitrag zu verstehen, um deutlich zu machen, dass sich die bestehende Gesetzgebung von den wirklichen Herausforderungen zu weit entfernt habe. Das GEG 2050 bezieht direkt auf die CO2-Konzentration in der Atmosphäre. Nur damit lassen sich nach Einschätzung der DGNB die Klimabeschlüsse der Vereinten Nationen, der Europäischen Union und der deutschen Energiewende umsetzen. Die bisherige Steuerungsgröße „Energieverbrauch von Gebäuden" erachtet die DGNB als ungeeignet. Zudem müsse die Grundlage aller Bewertungen, Vorgaben und Steuerungsmechanismen auf real gemessenen Verbrauchsdaten basieren. "Wichtig ist, dass wir anfangen, vom Ziel her zu denken, also vom emissionsfreien Gebäudebestand 2050. Von dieser absoluten Größe muss für jedes Gebäude ein individueller Klimaschutzfahrplan vorliegen. Dieser definiert die jährlichen CO2-Emissions-Grenzwerte gebäudeweise", so Dr. Christine Lemaitre, Geschäftsführender Vorstand der DGNB.

Planer haben Verantwortung

Hierbei komme den Planern eine maßgebliche Verantwortung zu, mit innovativen und ganzheitlichen Konzepten im Neubau wie auch in der Sanierung so effektiv wie möglich die vorgegebenen Ziele zu erreichen und dabei den gesamten Lebenszyklus des Gebäudes im Blick zu haben. Mit gezielten Forderungen und Förderungen ließen sich dafür wirtschaftliche Rahmenbedingungen bereitstellen, um nachhaltig in den Werterhalt der Gebäude investieren zu können und die überfällige Sanierung des Gebäudebestandes endlich attraktiv zu machen. (fei)

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