+ Energieffizienz- und Ressourceneffizienz-Netzwerke von Kommunen
Kurzinfo
Mit dem Förderprogramm "Energieffizienz- und Ressourceneffizienz-Netzwerke von Kommunen" unterstützt der Bund Städte, Gemeinden und Landkreise beim Aufbau eines Energie- und/oder Ressourceneffizienz-Netzwerks.
Förderart
Zuschuss
Antragsberechtigte
- Alle natürlichen und juristischen Personen, die als Netzwerkmanager fungieren.
Höhe und Gegenstand der Förderung
Die Zuwendung erhält der Netzwerkmanager, der den Zuschuss an das Netzwerk weiterleitet.
Gewinnungsphase
In der Gewinnungsphase sind alle Sachausgaben, die für die Gewinnung von Netzwerkteilnehmern notwendig und angemessen sind, förderfähig.
- Bis zu 100 % der förderfähigen Ausgaben, maximal jedoch 3.000 Euro pro Netzwerk-Projekt, wenn das Netzwerk sich nur auf einen Schwerpunkt – Energieeffizienz oder Ressourceneffizienz – bezieht.
- Bis zu 100 % der förderfähigen Ausgaben, maximal jedoch 6.000 Euro, wenn das Netzwerk als Energie- und Ressourceneffizienznetzwerk geplant wird
Netzwerkphase
Die Förderung der Netzwerkphase erfolgt unabhängig davon, ob zuvor eine Förderung der Gewinnungsphase erfolgt ist.
Im ersten Förderjahr:
- bis zu 70 % der förderfähigen Ausgaben, maximal jedoch 20.000 Euro pro Netzwerkteilnehmer bei einem auf Energie oder Ressourcen beschränkten Netzwerk
- bis zu 70 % der förderfähigen Ausgaben, maximal jedoch 30.000 Euro pro Netzwerkteilnehmer bei einem Netzwerk mit Schwerpunkt auf Energie- und Ressourceneffizienz
In den Folgejahren:
- bis zu 50 % der förderfähigen Ausgaben, jedoch maximal 10.000 Euro pro Netzwerkteilnehmer bei einem auf Energie oder Ressourcen beschränkten Netzwerk
bis zu 50 % der förderfähigen Ausgaben,maximal jedoch 15.000 Euro pro Netzwerkteilnehmer bei einem Netzwerk mit Schwerpunkt auf Energie- und Ressourceneffizienz
Wenn alle Kommunen eines Landkreises an dem Netzwerkprojekt teilnehmen:
- maximal 360.000 Euro bei einem auf Energie- oder Ressourceneffizienz beschränkten Netzwerk
- maximal 540.000 Euro bei einem Netzwerk mit Schwerpunkt auf Energie- und Ressourceneffizienz
Voraussetzungen
Der Netzwerkmanager muss laut Bewilligungsbehörde über "ausreichende wirtschaftliche und zeitliche Ressourcen" verfügen, zuverlässig sein und Fachkompetenz zum Aufbau und Betrieb eines Energie- und/oder Ressourceneffizienz-Netzwerkes mitbringen.
Laufzeit
Die Richtlinie gilt bis zum 31. Dezember 2019
Kontakt & weiterführende Infos
BAFA-Webseite Energieffizienz- und Ressourceneffizienz-Netzwerke von Kommunen
Energieffizienz- und Ressourceneffizienz-Netzwerke von Kommunen
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Referat 525 – Kältetechnik, Energieeffizienz Kommunen
Frankfurter Straße 29 – 35
65760 Eschborn
Telefon: 06196 908-1005