Ergänzend zur Richtlinienreihe der VDI 2050 „Anforderungen an Technikzentralen“ sind im Juli 2017 die Richtlinienblätter Bl.1.1 (Platzbedarf für Installationsschächte) und Bl. 5 Elektrotechnik sowie im August der Entwurf von Bl. 3 (Wärme-/Heiztechnik (Einsprüche bis 31.01.2018)) erschienen. Damit ist die für die Planung wichtige Richtlinie komplett, indem sie sowohl die baulichen Anforderungen (Bl. 1 und Bl. 1.1) als auch die Anforderungen der TGA-Gewerke in den Blättern 2 bis 5 dokumentiert. Professor Achim Trogisch stellt die Neuerungen vor.
Dieser Beitrag ist zuerst in der GI 6/17 erschienen.
Neue Richtlinien
VDI 2050 Bl. 1.1 [1]
Die Richtlinie dient der Zusammenstellung von technischen Randbedingungen und Anforderungen, um den Platzbedarf für die Installation von Anlagen der TGA (der technischen Gewerke Sanitär, Heizung, Klima, Lüftung, Elektrotechnik) in den vertikalen Erschließungsbereichen (Installationsschächte) bei der Vorplanung überschlägig ermitteln zu können. Die Anwendung der Richtlinie ermöglicht wirtschaftlich und technisch einwandfreie Montagen. Sinngemäß kann die Richtlinie auch für die Bemessung horizontaler Installationstrassen verwendet werden, wobei unter anderem Gefälleproblematiken berücksichtigt werden müssen. Es werden die Anforderungen und die Messung sowie Varianten der Installationsschächte beschrieben sowie mögliche Anordnungen der Schächte. Der Anhang A dokumentiert ein Anwendungsbeispiel für die überschlägige Ermittlung des Bruttoplatzbedarfs von Installationsschächten bezogen auf die Bruttogrundfläche. Anhang B zeigt Beispiele für den Außendurchmesser von Leitungen.
VDI 2050 Bl. 3 (Entwurf) [2]
Der Richtlinienentwurf gibt Empfehlungen für den notwendigen Platzbedarf von Zentralen für Wärmeversorgungsanlagen und für die Aufstellung von heizungstechnischen Apparaten und Installationen für Gebäude sowie für deren Außenanlagen
Der Richtlinienentwurf gibt Hinweise für:
- Strukturelle Anordnungen von Heizzentralen, Abgasanlagen und Aufstellflächen
- Lagerung/Zufuhr der Energie(träger)
- Mindestflächenbedarf
Der Richtlinienentwurf gilt für Wärmeversorgungsanlagen bis zu einer Gesamtwärmeleistung von 1 MW in, an oder auf Gebäuden und außerdem für frei stehende und mobile Heizzentralen. Für höhere Gesamtwärmeleistungen kann die Richtlinie sinngemäß angewendet werden. Der Flächenbedarf in Abhängigkeit von Größe oder Leistung einzelner Komponenten wird graphisch beispielhaft in entsprechenden Bildern mit einem Toleranzband dargestellt.
Die Wärmeerzeugungsanlagen unterscheiden sich in der Art des Energieträgers, der Umsetzung in Wärme und der Bereitstellung. Für jede dieser Anlagen wird neben den sicherheitstechnischen Anforderungen zwischen baulichen und technischen Anforderungen unterschieden.
Inhaltlich werden behandelt:
- Begriffe
- Hinweise für die Planung und Ausführung
- Hinweise für Zentralen
- Hinweise für mobile Zentralen
- Platzbedarf einer Technikzentrale (Beispiel)
Der Anhang weist ein Muster zur Ermittlung des Flächenbedarfs für wärmetechnische Anlagen je Technikzentrale aus.
VDI 2050 Bl. 5[3]
Die Richtlinie ergänzt das Grundlagenblatt um konkrete Planungshinweise für Technikzentralen für Elektrotechnik. Es wurden die Darstellungen der Mindestflächenangaben überarbeitet und eine Vielzahl von kleinen, inhaltlichen und redaktionellen Anpassungen vorgenommen.
Inhaltlich werden behandelt:
- Begriffe
- Allgemeine Raumanforderungen
- Räume für Hochspannungsschaltanlagen bis 30kV
- Räume für Transformatoren
- Räume für rotierende Eigenstromversorgungsanlagen
- Räume für statische Eigenstromversorgungsanlagen
- Niederspannungshauptverteilungen
- Räume für Unterverteiler der Stromversorgung
- Räume für Sicherheitstechnik
- Serverräume
- Räume für Datenunterverteiler
- Leitzentralenraum für Gebäudeautomation
Die Anlagen A und B enthalten: Übersicht Raumanforderungen und Raumanordnungen (Beispiele).
Bemerkungen
Zum Entwurf von Blatt 3:
Obwohl die Richtlinie mit 48 Seiten sehr umfangreich ist (davon vier Seiten Schrifttum – die mit Erscheinen des Weißdruckes nicht mehr gültigen Verweise sollten gelöscht werden), stellt sie ein sehr gutes Kompendium für die Planung der Technikzentralen für das Gewerk Heiztechnik dar. Der Umfang ergibt sich zwangsläufig aus der Komplexität des Gewerkes (Erzeugung, Versorgung, Verteilung).
Hilfreich ist besonders das Kapitel für die beispielhafte Ermittlung des Platzbedarfs und der erforderlichen Mindestraumhöhe.
Fazit
- Es ist bis zur Einspruchsfrist am 31.01.2018 ausreichend Zeit, um fachtechnische und redaktionelle Einsprüche zur VDI 2050 Bl. 3 zu formulieren.
- Die vorliegende Richtlinienreihe sollte zum Standardplanungswerkzeug sowohl für den TGA-Planer als auch den Architekten bzw. Bauingenieur gehören, um der zum Teil unsäglichen Diskussion bei der Planung um den erforderlichen Platzbedarf für Technikzentralen eine gesicherte und plausible Basis zu geben.
Literatur
[1] VDI 2050 Bl. 1.1: Anforderungen an Technikzentralen - Platzbedarf für Installationsschächte; 07/2017, Beuth-Verlag GmbH, Berlin.
[2] VDI 2050 Bl. 3 (Entwurf): Anforderungen an Technikzentralen - Wärme-/Heiztechnik, 08/2017, Beuth-Verlag GmbH, Berlin.
[3] VDI 2050 Bl. 5: Anforderungen an Technikzentralen – Elektrotechnik, 07/2017, Beuth-Verlag GmbH, Berlin.