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EEG-Umlage, Blockheizkraftwerke, Kraft-Wärme-Kopplung

Betreiber von Blockheizkraftwerken (BHKW) mit einer elektrischen Leistung bis ein und über zehn Megawatt (MW) müssen künftig nur noch 40 Prozent der EEG-Umlage auf selbst verbrauchten Strom zahlen.

Regeln für 2019 noch offen

Damit reduziert sich die fällige EEG-Umlage von 6,79 Cent auf 2,72 Cent pro Kilowattstunde. Anfang August 2018 hat die EU-Kommission die Reduzierung genehmigt. Darauf weist das Kompetenzzentrum KWK der KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg hin. Damit liegt die Abgabe wieder so hoch wie vor 2018. Die neue Regelung gilt rückwirkend seit dem 01.01.2018. „In vielen Fällen lohnen sich BHKW jetzt richtig“, sagt Florian Anders vom KEA-Kompetenzzentrum.

Die volle EEG-Umlage wurde erst zum Jahreswechsel eingeführt. Zuvor mussten die Anlagenbetreiber 40 Prozent der Umlage zahlen. Nun nehmen Bundesregierung und die EU wieder Abstand von der Erhöhung auf 100 Prozent. Die Reduzierung der Umlage gilt vorerst für das Jahr 2018. Welche Regeln 2019 gelten werden, ist noch nicht klar. Auch aufgrund dieses Hin-und-Her zögern derzeit viele Unternehmen und Kommunen, die Effizienztechnologie in ihren Nichtwohngebäuden einzusetzen. „Verständlich, aber zu Unrecht“, sagt Florian Anders. Wer eine wirtschaftliche Strom- und Wärmeversorgung suche, sollte sich mit der effizienten Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) befassen. Eine individuelle Beratung durch Fachleute zeige die Chancen auf, so Anders.

KWK-Anteil nimmt zu

Der KWK-Anteil an der Nettostromerzeugung wächst stetig an. Von 2003 bis 2016 stieg er deutschlandweit um 38 Prozent auf 19,1 Prozent. Ein Grund dafür sind die vielen neuen BHKW im Leistungsbereich mit 10 bis 200 Kilowatt – eine Größe, die für die meisten Unternehmen und Kommunen interessant ist.Mit der Neuregelung werden kleine und besonders große KWK-Anlagen jetzt wieder nur noch mit 40 Prozent der Umlage belastet. In der Kategorie ein bis zehn Megawatt Leistung hängt die Höhe der EEG-Umlage von der Zahl der Vollbenutzungsstunden ab – unterhalb von 3.500 Vollbenutzungsstunden liegt die Umlage bei 40 Prozent, steigt die Anzahl der Stunden, steigt auch die Umlage. Vollständig befreit von der EEG-Umlage sind nur Anlagen, die vor dem 01.08.2014 in Betrieb gegangen sind.

Eine Verbesserung gab es übrigens auch 2016 mit der Novelle des KWK-Gesetzes. Sie stärkt kleinere Anlagen, wie sie vermehrt in der Quartiers- und Objektversorgung vorkommen. Der Effekt: Bei BHKW bis 50 Kilowatt elektrischer Leistung hat sich die Zahl der bezuschussten Vollbenutzungsstunden von 30.000 auf 60.000 erhöht. Dadurch ist der Ausbau dezentraler Anlagen für kleinere und mittlere Gebäude attraktiver geworden. Als Empfänger der KWK-Zuschläge kommen auch Contractoren, Mieter GbR und Betreiber nach dem Pachtmodell infrage, die den Strom in einer Kundenanlage oder einem Arealnetz verkaufen. Neue oder modernisierte KWK-Anlagen, die Strom und Wärme auf Basis von Stein- oder Braunkohle erzeugen, erhalten keine Förderung mehr.

BHKW passend auslegen, neutrale Energieberatung wichtig

Ob sich ein BHKW lohnt, sollten Eigentümer von Nichtwohngebäuden bei einer neutralen Energieberatung klären. Große Sorgfalt müssen die Fachleute auf die richtige Dimensionierung legen. Nur wenn es passend ausgelegt ist, kann das BHKW auch wirtschaftlich arbeiten. Vor der Planung sollte beispielsweise der aktuelle Energieverbrauch geprüft werden. Erst dann lassen sich Strom- und Wärmebedarf genau abschätzen. Generell gilt: BHKW können sich ab 4.000 Betriebsstunden pro Jahr lohnen.

Allein bei einem Dauerbetrieb von Mitte Oktober bis Ende März kommen bereits rund 3.500 Betriebsstunden zusammen. Wer das BHKW mindestens weitere 500 bis 1.000 Stunden im Jahr betreiben würde, der sollte sich bei einem Neubau oder einem Heizungstausch überlegen, ob die Technologie zu seinem Bedarf passt. Vor allem in Gewerbe- und Industriebetrieben ist das oft der Fall. Energieberater geben auch weitere wichtige Tipps. Beispielsweise, dass vor dem Kauf eines BHKW eine Zulassung durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) erfolgen muss. Eine Datenbank mit Kontaktdaten von Energieberatern befindet sich auf der Internetseite des KEA-Kompetenzzentrums. Das Expertenteam des Kompetenzzentrums unterstützt Interessierte mit einer kostenfreien Initialberatung. (fei)

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