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BSW-Solar: Insolvenz von SolarWorld "nicht das Ende"

Die SolarWorld AG hat bekannt gegeben, dass sie Insolvenz anmelden muss. Der Bundesverbands Solarwirtschaft e.V. (BSW-Solar) warnt diesbezüglich aber vor voreiligen Schlüssen und Panikmache in der Branche.

"Die Insolvenz von SolarWorld ist bitter. Doch das ist nicht das Ende der Solarenergie in Deutschland, die Energiewende geht weiter", so Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des BSW-Solar. Der globale Wettbewerb sei hart, die Photovoltaik-Preise in wenigen Jahren auf einen Bruchteil gesunken, so Körnig weiter. "Der Betrieb von Solaranlagen ist dadurch so attraktiv wie schon lange nicht mehr und die Photovoltaik-Nachfrage zieht derzeit spürbar an, im ersten Quartal 2017 um 65 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Dieser Trend wird sich fortsetzen."

Kehrseite des harten Wettbewerbs

Die Kehrseite des harten Wettbewerbs sei, der starke Druck auf die Margen einiger Hersteller. Deutschland verfüge aber weiterhin über erfolgreiche Unternehmen entlang der gesamten Wertschöpfungskette, vom Rohstoff Silizium über den Maschinen- und Anlagenbau über die Systemtechnik bis hin zu den Batteriespeichern. Ein attraktiver Heimatmarkt sei eine unverzichtbare Basis für den weiteren Erfolg heimischer Premium- und Systemanbieter. Deutschland habe die Energiewende maßgeblich auf den Weg gebracht. Damit verbundene wirtschaftliche Chancen sollten jetzt nicht anderen überlassen werden.

"Bund und Länder sollten sich engagierter für einen Erhalt von Produktions- und Forschungsstruktur einsetzen. Das Tempo der Energiewende muss erhöht und die Solarenergie-Ausbauziele an die Pariser Klimaschutzziele angepasst werden.", fördert der BSW-Solar-Chef. "Die Bremsen müssen jetzt gelöst und bürokratische Hemmnisse für die preiswerte solare Selbst- und Mieterstromversorgung abgebaut werden."

Hintergrund

Der Vorstand der SolarWorld AG ist nach umfassender Prüfung zu der Überzeugung gelangt, dass im Zuge des aktuellen Geschäftsverlaufs und der weiter voranschreitenden Preisverwerfungen keine positive Fortbestehensprognose mehr für das Unternehmen besteht, die Gesellschaft damit überschuldet ist und somit eine Insolvenzantragspflicht besteht. Für die Tochtergesellschaften der SolarWorld AG wird vor diesem Hintergrund die jeweilige Insolvenzantragspflicht geprüft. Der Vorstand wird vor diesem Hintergrund unverzüglich einen Insolvenzantrag beim zuständigen Amtsgericht (Insolvenzgericht) stellen. (fei)

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