Baden-Württemberg fällt bei den Heizungsmodernisierungen im Vergleich zum Bundesdurchschnitt deutlich zurück. Dies zeigt eine aktuelle Multimomentaufnahme des Bundesverbandes der Deutschen Heizungsindustrie (BDH). Nach einer ersten Hochrechnung ist der dortige Heizungsmarkt in 2016 um rund 14 Prozent gegenüber dem Vorjahr geschrumpft.
Nutzungspflichten kontraproduktiv für Modernisierung
Damit hat sich der baden-württembergische Heizungsmarkt deutlich schlechter entwickelt als der Bundesdurchschnitt. Einen wesentlichen Grund hierfür sieht der BDH in der Verschärfung der Nutzungspflichten für erneuerbare Energien bei Heizungsmodernisierungen. Diese sind im Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) des Landes Baden-Württemberg verankert.
"Nutzungspflichten qua Ordnungsrecht im Bestand im Falle von Bestandssanierungen wirken kontraproduktiv und zementieren den seit Jahren anhaltenden Modernisierungsstau", kritisiertBDH-Präsident Manfred Greis. "Das Bundesland Baden-Württemberg ist bei der Heizungsmodernisierung vom bundesweiten Spitzenreiter zum Schlusslicht abgerutscht und lässt damit immense Effizienz- und CO2-Minderungspotenziale ungenutzt. Anstelle von Geboten und Verboten brauchen wir attraktive Anreize, um den veralteten Anlagenbestand auf Vordermann zu bringen."
13 Prozent unter Bundesdurchschnitt
Der BDH führt die Multimomentaufnahme über den Absatz von zentralen Wärmeerzeugern (Gas-, Öl-, Holz-Heizkessel und Wärmepumpen) sowie thermischen Solaranlagen in Baden-Württemberg seit 2008 durch. Ziel ist es, die Marktentwicklung in dem Bundesland gegenüber dem Bundestrend langfristig darzustellen. In den Jahren 2010 bis 2015 lag in Baden-Württemberg der Modernisierungsindex im Schnitt rund 13 Prozent unter Bundesdurchschnitt. Die Entwicklung der erhobenen Marktzahlen verdeutlicht, dass Heizungsmodernisierer in Baden-Württemberg ordnungsrechtlichen Zwängen durchaus rational begegnen.
Sowohl vor Einführung (2009) als auch vor der Novellierung des EWärmeG (2015) führten drohende Kostensteigerungen zu vorgezogenen Modernisierungsspitzen, wobei Investitionen in Wärmepumpen, solarthermische Anlagen oder Holzzentralheizungen ausblieben. Nach den Stichtagen kam es jeweils zu anhaltenden Markteinbrüchen. Aufgrund der erhobenen Daten sieht sich der BDH in seiner Grundeinschätzung bestätigt, dass sich gesetzlich verordnete Nutzungspflichten insgesamt negativ auf den Modernisierungsmarkt auswirken. Das Ursprungsziel des EWärmeG, den Anteil der erneuerbaren Energien gegenüber dem Bundesschnitt zu steigern, werde damit deutlich verfehlt. Baden-Württembergs Umweltminister Franz Untersteller hat die Kritik des BDH bereits als "einseitig und voreilig" zurückgewiesen. (fei)