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Energetische Modernisierung

Das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) informiert jetzt unter www.bbsr-energieeinsparung.de über die Wirtschaftlichkeit energetischer Modernisierungen. Das Angebot richtet sich an Architekten, Energieberater und Gebäudeeigentümer.

Um die Wirtschaftlichkeit energetischer Modernisierungen zu berechnen, gibt es zahlreiche Methoden, die unterschiedlich aufwendig sind. Die Website des BBSR stellt die Methoden und ihre Anwendungsgebiete vor. Soll beispielsweise ein Gebäude komplett modernisiert werden, ist eine umfassende ökonomische Untersuchung mit möglichst genauen Randbedingungen und Kostenkalkulationen zu empfehlen. Bei kleineren Teilmaßnahmen reicht in der Regel eine überschlägige, deutlich weniger aufwendige Betrachtung. Für beides bietet die Website detaillierte Hinweise.

Berechnungstool für Einzelmaßnahmen

Für Einzelmaßnahmen bei Wohngebäuden – zum Beispiel für die Dämmung von Wänden oder den Einbau besserer Fenster – kann man ein einfaches Berechnungstool herunterladen. Mit dem Tool lässt sich der Grenzpreis für die Kilowattstunde Heizenergie berechnen, ab dem sich eine Modernisierungsmaßnahme rechnet. Außerdem wird überschlägig die zu erwartende Energieeinsparung gegenüber dem Ausgangszustand berechnet. Das Tool enthält individuell anpassbare Grundeinstellungen – etwa für Zinssatz, Heizperiodenlänge und Preissteigerungen. Auch ist es möglich, die Investitionskosten abzuschätzen. Das Tool beschreibt und untersucht beispielhaft typische Modernisierungsmaßnahmen. Die Website bietet darüber hinaus Informationen zu den Anforderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV); insbesondere für die Bestandsmodernisierung, aber auch zu praktisch allen anderen Anforderungen der Verordnung.

Vollzug der EnEV durch die Bundesländer

Die neuen Informationen sollen auch den Vollzug der Verordnung durch die Bundesländer unterstützen. Ist eine nach der Verordnung vorgeschriebene Maßnahme wegen eines hohen Aufwandes im Einzelfall nicht wirtschaftlich, kann der Bauherr bei der nach Landesrecht zuständigen Behörde – in der Regel der Baurechtsbehörde – eine Befreiung beantragen. Es steht den Ländern frei, die vom BBSR bereitgestellten Informationen zur Wirtschaftlichkeit als Grundlage für ihr Vollzugshandeln zu nutzen. (fei)

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