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Brennstoffzelle

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie öffnet seine Brennstoffzellen-Förderung jetzt auch für gewerbliche Immobilien und das sogenannte Contracting.

Zuschuss für den Einbau von Brennstoffzellen-Heizungen

Das Technologieeinführungsprogramm (TEP) für Brennstoffzellen-Heizungen wurde im August 2016 für private Haushalte eingeführt und gilt ab sofort auch für kleine und mittlere Unternehmen, Contractoren sowie Kommunen für Nichtwohngebäude. Gefördert werden Anlagen im Leistungsbereich von 0,25 bis 5 kW elektrischer Leistung.

Durch die Erweiterung der Förderung ist es nun auch für Energieunternehmen möglich, im Rahmen ihrer Contracting-Angebote die Förderung aufzugreifen und so neue Lösungen anzubieten. Der Zuschuss für den Einbau von Brennstoffzellen-Heizungen setzt sich aus einem Festbetrag in Höhe von 5.700 Euro sowie einem leistungsabhängigen Betrag zusammen. Für große Brennstoffzellen-Geräte mit einer Leistung von 5 kW sind demnach Zuschüsse von bis zu 28.200 Euro möglich. (fei)

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