Das Nachrichtenportal für TGA-, HLK- und Sanitär-Experten
Pflicht zur energetischen Inspektion von Klimaanlagen

Nach dem aktuellen Referentenentwurf zum „Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden“ – kurz Gebäudeenergiegesetz (GEG) – bleibt die bisher in § 12 der Energieeinsparverordnung, EnEV, verankerte Pflicht zur energetischen Inspektion von Klimaanlagen mit einer Kälteleistung von mehr als zwölf Kilowatt erhalten.