Das Nachrichtenportal für TGA-, HLK- und Sanitär-Experten
Smart Home, Verbraucherschutz

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat ein Hintergrundpapier zum Thema Smart Home veröffentlicht. Darin weist er auf Handlungsbedarf im Bereich Haftung, bei der Kombinierbarkeit technischer Systeme sowie bei IT-Sicherheit und Datenschutz hin.

Informationsbedarf hoch

"Vernetzte Geräte und Smart-Home-Anwendungen werden für Verbraucher immer wichtiger. Als Verbraucherschützer müssen wir dafür sorgen, dass Verbraucherinnen und Verbraucher im digitalen Zuhause genauso abgesichert sind wie im analogen Zuhause. Es braucht einheitliche technische Standards, damit Verbraucher nicht an einen Anbieter gebunden sind, und es muss sichergestellt werden, dass die Geräte sicher sind und Verbraucher rechtlich abgesichert", kommentiert Klaus Müller, Vorstand des vzbv, das Hintergrundpapier "Das Zuhause der Zukunft: Wie digital werden wir wohnen?"

Es bestehe auch ein hoher Informationsbedarf auf Verbraucherseite. Längst nicht jeder Verbraucher wisse, was Smart Home genau ist, so Müller. Verbraucher sollten sich vor dem Kauf gut informieren. Denn die Produkte seien oft nicht miteinander kompatibel. Außerdem sei für Verbraucher meistens nicht erkennbar, was mit den Daten passiert, die die Geräte erheben. Häufig verfügten vernetzte Geräte auch nicht über ausreichenden Schutz mit Blick auf die IT-Sicherheit. Hier sei mehr Transparenz erforderlich, aber es müssten vor allem auch Mindestanforderungen für vernetzte Geräte zur Sicherstellung eines hohen IT-Sicherheitsschutzes definiert werden.

Gesetzlicher Anpassungsbedarf bei Haftungsfrage

Neben Kompatibilität und Datenschutz gibt es laut vzbv weitere Probleme. Beispielsweise die Frage, wer haftet, wenn durch ein Gerät ein Schaden verursacht wurde. Mit zunehmender Automatisierung sei nicht mehr eindeutig nachvollziehbar, wer ein Gerät bedient hat. Intelligente vernetzte Produkte könnten Anweisungen nicht nur vom Besitzer, sondern auch von Dritten empfangen. Sie könnten mit anderen Produkten interagieren und ihre Funktionen so eigenständig weiterentwickeln. Ab einem bestimmten Grad der Autonomisierung könne nicht mehr mit Sicherheit gesagt werden, ob die relevanten Informationen vom Nutzer des Systems oder von Dritten stammen oder vom Produkt selbst kreiert wurden. Dementsprechend sei unklar, wer bei welchen Problemen haften müsse.

Überprüfung des gesetzlichen Rahmens

Für Verbraucher werde es immer schwerer feststellbar, an wen sie sich mit Regressforderungen wenden können oder wer bei Sicherheitslücken haftet. Oft hänge es zudem von Dritten, die nicht Vertragspartner seien, ab, ob ein Gerät in vollem Umfang funktioniert. Welche Ansprüche Verbraucher bei daraus resultierenden Problemen haben, sei aktuell sehr fraglich. "Der vzbv fordert eine umfassende Überprüfung des gesetzlichen Rahmens für Smart-Home-Produkte und -Anwendungen. Haftungsfragen müssen geklärt, die Datenschutzgesetze eingehalten werden und die IT-Sicherheit der Produkte gewährleistet sein", so Müller.  Darüber hinaus müsse jeder Verbraucher selbst entscheiden können, ob er vernetzte Produkte nutzen möchte oder nicht. Die Möglichkeit analog zu wohnen, müsse unbedingt gewahrt bleiben. (fei)

0
0
0
s2smodern