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Neue Richtlinie VDI 2050 Blatt 2: Empfehlungen für Sanitärtechnik in Technikzentralen  (Bild: Zerbor/fotolia.com)

Aktuell ist der Änderungsentwurf der VDI 2050 Blatt 2 „Anforderungen an Technikzentralen – Sanitärtechnik“ erschienen. Die Einspruchsfrist endet am 31. August 2019.

 Flächenbedarf für Technikzentralen frühzeitig festlegen

Technikflächen sind kostenrelevante Einflussgrößen. Vielfach werden sie wegen der späteren Kosten für Wartung und Betrieb minimiert – meist im Rahmen der Optimierung von Nutzflächen. Da die verantwortlichen Personen häufig nicht die späteren Betreiber oder Nutzer der Anlagen sind, fehlt der korrigierende Einfluss durch die Betriebskosten. Deshalb erachtet es der Verein Deutscher Ingenieure als wichtig, den Flächenbedarf für die einzelnen Technikzentralen und die Schächte frühzeitig festzulegen – gerade unter dem Aspekt der Wirtschaftlichkeit.

Empfehlungen für Sanitärtechnik in Technikzentralen

Mit der VDI 2050 Blatt 2 steht dafür ein geeignetes Planungsinstrumentarium für verschiedene Nutzer bzw. Anwender zur Verfügung. Die Richtlinie gibt Hinweise zur Ermittlung des Flächenbedarfs von Technikzentralen, ebenso für die strukturelle Anordnung der Technikzentralen im Gebäude. VDI 2050 Blatt 2 gibt Empfehlungen für den notwendigen Platzbedarf von Sanitärzentralen, Aufstellung von erforderlichen sanitärtechnischen Apparaten und Installationen für Gebäude sowie deren Außenanlagen. Durch Anwendung der Richtlinie werden Architekten und Planer bereits bei Planungsbeginn in die Lage versetzt, die oben genannten Räume richtig zu dimensionieren und auszustatten.

Herausgeber der Richtlinie VDI 2050 Blatt 2 „Anforderungen an Technikzentralen - Sanitärtechnik“ ist die VDI-Gesellschaft Bauen und Gebäudetechnik (GBG). Die Richtlinie ist im April 2019 als Änderungsentwurf erschienen und kann zum Preis von EUR 40,30 bestellt werden. Onlinebestellungen sind über den Beuth Verlag oder den VDI möglich.

Der VDI weist auf die Möglichkeit zur Mitgestaltung der Richtlinie durch Stellungnahmen hin. Hierfür kann das VDI - Elektronisches Einspruchsportal des Vereins genutzt oder eine schriftliche Mitteilung an die herausgebende Gesellschaft unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! verfasst werden. Die Einspruchsfrist endet am 31.08.2019. VDI-Richtlinien können in vielen öffentlichen Auslegestellen kostenfrei eingesehen werden. (kew)

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