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DIN 4109 zum Schallschutz im Hochbau, Richtlinienentwurf VDI 2081

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Die bisherige DIN 4109 zum Schallschutz im Hochbau wurde komplett neu bearbeitet. Professor Achim Trogisch von der Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden fasst die Neuerungen zusammen.

Weiterer Gegenstand dieses Beitrags ist der neue Richtlinienentwurf VDI 2081 vor. Dieser gilt für alle RLT-Anlagen, die der Lüftung oder Klimatisierung von Aufenthalts- und Arbeitsräumen dienen.

Dieser Fachbeitrag ist zuerst in der GI 2/17 erschienen.

1. DIN 4109 – Schallschutz im Hochbau – eine komplette Neubearbeitung

Die bisherige DIN 4109 zum Schallschutz im Hochbau von 11/1989 mit ihren zwei Beiblättern und Berichtigungen wurde komplett neu bearbeitet. Unter anderem auch im Hinblick auf die Anpassung an die europäischen Normen zum Schallschutz hinsichtlich der Daten und Hinweise wurde sie aktualisiert. Sie gliedert sich nun in die Teile 1, 2, 31, 32, 33, 34, 35, 36 und 4 ([1] - [9]).  Neben den baulichen Aspekten wird auf neue schallschutztechnische Anforderungen der gebäudetechnischen Anlagen sowohl in Wohngebäuden als auch in Nichtwohngebäuden hingewiesen.

Die Anforderungen dieser Norm gelten zum Schutz

  • gegen Geräusche aus fremden Räumen, die bei bestimmungsgemäßer Nutzung entstehen,
  • gegen Geräusche von TGA-Anlagen sowie Anlagen aus Gewerbe- und Industriebetrieben, die im selben oder in baulich damit verbundenen Gebäuden vorhanden sind,
  • gegen Außenlärm, wie z.B. Verkehrslärm oder Lärm aus Gewerbe- und Industriebetrieben

und bilden die Grundlage für erforderliche Baukonstruktionen bei Neubauten sowie für bauliche Veränderungen bestehender Bauten.
Deshalb ist diese Norm eine wichtige Planungsgrundlage, die Architekten, Bauklimatiker, Bauingenieure sowie Planer und Ausführende von gebäudetechnischen Anlagen kennen und berücksichtigen sollten. Dies gilt auch in Bezug auf die Nennung in den allgemeinen Vertragsbedingungen und die anzuwendenden anerkannten Regeln der Technik.

Teil 1: Mindestanforderungen [1]

Diese Norm legt Anforderungen an die Schalldämmung von Bauteilen in schutzbedürftigen Räumen und an die zulässigen Schallpegel in schutzgebedürftigen Räumen in Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden zum Erreichen der beschriebenen Schallschutzziele fest.

Inhaltlich werden behandelt:

  • Kennzeichnende Größen für die Anforderungen
  • Luft- und Trittschalldämmung in Wohn- und Arbeitsbereichen
  • Luft- und Trittschalldämmung in Nichtwohngebäuden
  • Anforderungen an die Luftschalldämmung von Außenbauteilen
  • Anforderungen an die Luft- und Trittschalldämmung zwischen „besonders lauten“ und schutzbedürftigen Räumen
  • Maximal zulässige A-bewertete Schalldruckpegel in fremden schutzbedürftigen Räumen, erzeugt von gebäudetechnischen Anlagen und baulich mit dem Gebäude verbundenen Gewerbebetrieben
  • Maximal zulässige A-bewertete Schalldruckpegel in schutzbedürftigen Räumen in der eigenen Wohnung, erzeugt von raumlufttechnischen Anlagen im eigenen Wohnbereich
  • Anforderungen an Armaturen und Geräte der Trinkwasser-Installation

Die informativen Anhänge A und B beinhalten:

  • Erläuternde Angaben um Schallschutz
  • Empfehlungen für maximal zulässige A-bewertete Schalldruckpegel in der eigenen Wohnung, erzeugt von heiztechnischen Anlagen im eigenen Wohnbereich

Es wurde eine Reihe von Veränderungen gegenüber der Ausgab von 11/1989 vorgenommen, beispielsweise:

  • Redaktionelle Überarbeitung
  • Aufnahme des Anhangs A
  • Übernahme einiger Aussagen aus der DIN 1946 Teil 4
  • Überarbeitung von Tabellen
  • Verweise in andere Teile (z.B. Teil 36)

Teil 2: Rechnerische Nachweise der Erfüllung der Anforderungen [2]

Diese Norm legt Berechnungsverfahren fest, mit denen die Schallübertragung in Gebäuden für

  • Luftschall,
  • Trittschall und
  • Außenlärm

ermittelt werden kann.

Der Nachweis durch die in der Norm genannten Berechnungsverfahren für die zu erwartende Luft- und Trittschalldämmung und die zu erwartenden Schallpegel aus gebäudetechnischen Anlagen gilt für den bauordnungsrechtlichen geforderten Nachweis als Eignungsnachweis für die in Teil 1 gestellten Anforderungen.
Zum Teil wurden Ausführungen der DIN EN 12354 in diesem Teil zusammengefasst bzw. ergänzt.

Die Norm enthält detaillierte Ausführungen zu:

  • Berechnungsverfahren
  • Verwendung und Behandlung von Daten
  • Hinweise für besondere Bausituationen

Der normative Anhang weist die Symbole aus.

Inhalt der informativen Anhängen B bis D ist:

  • Ermittlung von Kenngrößen zur Planung des Schallschutzes
  • Detaillierte Ermittlung der Unsicherheiten für die Schalldämmung
  • Rechenbeispiele

Die Norm ist eine komplette Neubearbeitung im Hinblick auf die Anpassung an europäische Normen des baulichen Schallschutzes. Vereinfachte Verfahren aus dem Beiblatt 1 der Norm von 11/1989 wurden übernommen bzw. abgeleitet.

Teil 4: bauakustische Prüfungen

Diese Norm gibt an, nach welchen bauakustischen Prüfverfahren die in der Normenreihe verwendeten schalltechnischen Größen zu bestimmen sind, wenn nicht bereits Festlegungen im Rahmen der Produktnormen oder bauaufsichtlichen Prüfungen (z.B. allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen) vorliegen.
Die Norm enthält detaillierte Ausführungen zu Labormessungen und Baumessungen.

Die normativen Anhänge A, B und C beinhalten:

  • Nationale Ergänzungen für Prüfungen im Prüfstand
  • Prüfungen in ausgeführten Bauten
  • Ermittlung des maßgeblichen Außengeräuschpegels durch Messungen

Gegenüber der Ursprungsnorm erfolgte eine grundlegende Überarbeitung, wobei die Nachweise mit bauakustischen Messungen und der rechnerischen Ermittlung des maßgeblichen Außengeräuschpegels übernommen wurden.

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