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Brandschutzschalter-Regel: Holzbau Deutschland will neue DIN VDE 0100-420 nicht anerkennen

Die überarbeitete Fassung der DIN VDE 0100-420 sieht ab Ende 2017 einen verpflichtenden Einbau eines sogenannten „Brandschutzschalters“ bei besonderen Brandrisiken vor. Dagegen wehrt sich der Bauverband Holzbau Deutschland und fordert einen Nachweis für ein höheres Brandrisiko.

Verbände fordern Belege für erhöhtes Brandrisiko

Die Deutsche Kommission Elektrotechnik (DKE) hat die DIN VDE „0100-420:2016-02– Errichten von Niederspannungsanlagen – Teil 4-42 – Schutz gegen thermische Auswirkungen“ in überarbeiteter Fassung veröffentlicht. Ab Ende 2017 sieht sie den verpflichtenden Einbau einer Fehlerlichtbogen-Schutzeinrichtung (AFDDs), umgangssprachlich „Brandschutzschalter“ bei besonderen Brandrisiken vor. Dazu gehören laut der überarbeiteten DIN VDE „0100-420:2016-02 Räume, die mit überwiegend brennbaren Baustoffen ausgeführt werden, zum Beispiel Dachstühle.

"Ohne weitere Nachweise, Forschungsergebnisse, Gutachten oder Brandursachenstatistiken werden wir weiterhin gegen den sogenannten ‚Brandschutzschalter' kämpfen, wie ihn die Deutsche Kommission Elektrotechnik (DKE) in der jüngst neu veröffentlichten VDE-Norm vorgesehen hat. So lange werden wir die DIN auch nicht als anerkannte Regel der Technik anerkennen", fasst Peter Aicher, Vorsitzender von Holzbau Deutschland – Bund Deutscher Zimmermeister im Zentralverband des Deutschen Baugewerbes, die Kritik des Verbandes zusammen.

Schon seit geraumer Zeit fordern Verbände der Bauwirtschaft, u.a. Holzbau Deutschland, Nachweise von der Deutschen Kommission für Elektrotechnik (DKE), die den Einbau des sogenannten Brandschutzschalters rechtfertigen. "Wenn die DKE mit entsprechenden Untersuchungen auf uns zukommt, welche das erhöhte Brandrisiko belegen, werden wir uns dem selbstverständlich annehmen", so Aicher.

Brandschutzrechtliche Festlegungen gehören in Bauordnungsrecht

Bisher wurden brandschutzrechtliche Festlegungen in den Landesbauordnungen festgelegt und sind damit bauordnungsrechtliches Hoheitsgebiet. Bisher gibt es nach dem Kenntnisstand von Holzbau Deutschland keine Bestrebungen, diese Fehlerlichtbogen-Schutzeinrichtung verpflichtend in das Bauordnungsrecht aufzunehmen. "Wir können auch nicht nachvollziehen, warum diese Regelung in einer privatrechtlichen Vereinbarung ohne empfehlenden Charakter festgeschrieben werden soll", erklärt Aicher weiter.

Weiterer Kritikpunkt von Holzbau Deutschland ist es, dass mit dem verpflichtenden Einbau die Kosten beim Bauen erheblich steigen würden. Insbesondere deshalb, weil laut VDE der Einbau auch bei Schlaf- und Aufenthaltsräumen von Heimen und Tageseinrichtungen für Kinder, Behinderte oder Senioren sowie generell bei barrierefreien Bauten erforderlich sein soll. (fei)

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