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EU beschließt neue Erneuerbare-Energien-Richtlinie

Das Europäische Parlament, der Europarat und die EU-Kommission haben sich auf ein Diskriminierungsverbot für selbst erzeugten Ökostrom und ein Recht auf eigene Stromspeicher geeinigt. Damit stärkt die EU solare Selbstversorger.

Quartierskonzepte stärken

Im Grundsatz sollen einzelne Personen und Gruppen von Personen nach Artikel 21 der neuen EE-Richtlinie künftig dazu berechtigt werden, Strom aus erneuerbaren Quellen zu erzeugen, auch für den Eigenverbrauch, überschüssige Energie zu speichern und zu verkaufen, auch über Stromabnahmevereinbarungen, Stromversorgungsunternehmen und Peer-to-Peer-Plattformen, ohne dabei auf diskriminierende und überlastende Bedingungen zu stoßen. Die Mitgliedsstaaten haben künftig dafür zu sorgen, dass Eigenverbraucher erneuerbarer Energien, ob individuell oder über Aggregatoren, das Recht zur Installation und Betrieb von Stromspeichersystemen in Verbindung mit Anlagen zur Erzeugung von erneuerbarer Energie für den Eigenverbrauch erhalten. Jegliche Doppelbesteuerungen - wie etwa Netzentgelte für gespeicherten Strom, der im eigenen Haushalt verbleibt - fallen weg.

Nach Einschätzung des Bundesverbandes Solarwirtschaft e.V. (BSW-Solar) sollte diese Entscheidung die Bundesregierung dazu ermuntern, die Rolle dezentraler Energiewende-Lösungen und Quartierskonzepte zu stärken und bestehende Marktbarrieren zeitnah abzubauen. "Sonnensteuern auf selbst verbrauchten Solarstrom werden nun ebenso fallen müssen wie der 52-Gigawatt-Ausbaudeckel für die Photovoltaik im deutschen Erneuerbare-Energien-Gesetz", sagt BSW-Hauptgeschäftsführer Carsten Körnig.

Belastung durch EEG-Umlage muss weg

Die Belastung von Solarstrom zur Eigen- und Mieterstromversorgung mit der EEG-Umlage wurde in Deutschland im Jahr 2014 eingeführt. Sie verlängert die Zeit, bis sich solche Photovoltaik-Projekte bezahlt gemacht haben um mehrere Jahre. "Die Belastung des Eigenverbrauchs hat zu einem deutlichen Rückgang des Photovoltaik-Markts beigetragen. Fällt diese Marktbarriere, könnte auf Gewerbe-, Industrie- und Wohngebäuden noch deutlich mehr Solarpotenzial gehoben und die Klimabilanz Deutschlands erheblich verbessert werden", erklärte Körnig. 

Die Richtlinie muss nun im Rahmen einer der nächsten EU-Ratssitzungen bestätigt und vom EU-Parlament formell bekräftigt werden, bevor sie im Journal der Europäischen Union (Amtsblatt) offiziell bekannt gegeben wird und damit in Kraft tritt. EU-Mitgliedstaaten haben ab dem Zeitpunkt 18 Monate Zeit, die Richtlinie in nationales Recht zu überführen.  Der BSW-Solar hat angekündigt, die konkreten Implikationen für die nationale Gesetzgebung  in den nächsten Wochen zu prüfen. (fei)

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