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Mieterstrom, Solar

Vor gut einem Jahr ist das Mieterstromgesetz in Kraft getreten. Jetzt fordern der GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen und der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) Nachbesserungen. Mieter sollen Zugang zu preiswertem und klimafreundlichem Solarstrom erhalten.

Ein Jahr Mieterstromgesetz: Bilanz ernüchternd

Ein Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes ziehen beide Verbände eine ernüchternde Bilanz: Die Bundesnetzagentur registrierte bislang lediglich gut 100 Mieterstromprojekte mit einer Photovoltaik-Gesamtleistung von rund 3 Megawatt. Damit ist die jährliche Höchstgrenze von 500 MWp nicht im Ansatz ausgeschöpft. Nach Einschätzung von GdW und BSW wurde damit das Solarpotenzial auf Mietshäusern um nicht einmal 1 Prozent gehoben, das die Bundesregierung in einer Studie ermittelt hat. Demnach könnten in Deutschland bis zu 3,8 Millionen Wohnungen mit Mieterstrom versorgt werden.  In einer gemeinsamen Analyse haben der BSW-Solar und der GdW sowie der Bundesverband der Energie- und Klimaschutzagenturen festgestellt: Allein in den 20 größten Städten Deutschlands könnten 33.000 Photovoltaikanlagen auf großen Wohngebäuden entstehen und rund 1,4 Millionen Mieter mit preiswertem Solarstrom versorgen.

"Die Wohnungswirtschaft steht bereit, die Energiewende in den Städten voranzubringen. Wohnungsbauunternehmen drohen jedoch noch immer gravierende Steuernachteile bei der Vermietung von Wohnraum, wenn sie ihren Mietern Solarstrom anbieten", mahnt Axel Gedaschko, Präsident des GdW. Auch Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des BSW-Solar, fordert:"Deutsche Innenstädte dürfen nicht länger weiße Flecken der Energiewende bleiben. Millionen Mietern sollte ein barrierefreier Zugang zu preiswertem und klimafreundlichem Solarstrom nicht weiter vorenthalten werden."

Umfrage zum Mieterstromgesetz

In einer Befragung von 169 Akteuren der Immobilienbranche sowie der Solar- und Energiewirtschaft bestätigt sich das Bild, das die beiden Bundesverbände zeichnen

  • 42 Prozent der Befragten sind mit dem Mieterstromgesetz eher unzufrieden
  • 28 Prozent sind sehr unzufrieden
  • 28 Prozent sind eher zufrieden
  • 2 Prozent sind sehr zufrieden

Insbesondere abschreckend im Mieterstromgesetz wirken:

  • Die Komplexität des Geschäftsmodells
  • Die zu geringe Wirtschaftlichkeit
  • Das komplizierte Zählerwesen
  • Der komplizierte Netzanschluss

Abschaffung der EEG-Umlage gefordert

Die Befragten fordern neben der Beseitigung steuerlicher Nachteile (31 Prozent) vor allen Dingen:

  • Abschaffung der EEG-Umlage auf direktgelieferten Solarstrom (74 Prozent)
  • Die Entbindung kleinerer Projekte von Energieversorgerpflichten (51 Prozent)
  • Ein einfacheres Zähler- und Abrechnungswesen (44 Prozent) 

Dazu Körnig: "Deutschland ist bei den Stromnetzen ein zersplittertes Land, in dem jeder der mehr als 850 Netzbetreiber in seinem Kleinstaat eigene Regeln verlangen kann. Mit klaren Vorgaben kann die Politik hier Mieterstromprojekte erheblich vereinfachen." (fei)

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