Die neue Richtlinie VDI 3922 Blatt 2 „Energieberatung – Feststellung der Kompetenz von Energieberatern“ legt erstmals einheitliche Eingangsvoraussetzungen, Inhalte und Prüfungskriterien für die Qualifizierung von Energieberatern fest.
Qualität und Transparenz
In unterschiedlichen Kompetenzprofilen müssen die VDI-Energieberater zukünftig ihr Wissen und ihre Erfahrung für festgelegte Einsatzbereiche nachweisen und durch regelmäßige Weiterbildung aktuell halten. Die neue Richtlinie VDI 3922 Blatt 2 soll somit
- die Qualität der Energieberater sichern bzw. erhöhen,
- die Transparenz für Auftraggeber der Dienstleistung Energieberatung verbessern (beispielsweise bei der Umsetzung des Energiedienstleistungsgesetzes und der DIN EN 16247 bzw. der Einführung der DIN EN ISO 50001) und
- die Rechtssicherheit durch Aufnahme in das Technische Regelwerk steigern.
Energieberater: Prüfung soll Pflicht werden
Das Ziel der neuen Richtlinie ist, eine gesetzliche bzw. verordnungsrechtliche Forderung zu schaffen, dass Energieberater in den Kompetenzprofilen nach VDI 3922 Blatt 2 geprüft sind. Dabei ist eine ausreichende Übergangfrist zur Schulung, Prüfung und Anerkennung von Beratern zu sichern. Ein zentrales Register für VDI-Energieberater wird dazu erstellt. (fei)