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Trinkwasserverordnung (TrinkwV)

Die EU-Kommission hat ihren Vorschlag zur Revision der EG-Trinkwasserrichtlinie vorgelegt. BDEW und DVGW sehen in der Einführung des Risikomanagements für die komplette Versorgungskette vom Einzugsgebiet bis zur Hausinstallation einen wichtigen Schritt. Die Verbände haben aber auch Kritikpunkte.

Ausweitungen der Informationspflichten

Nach der neuen EG-Trinkwasserrichtlinie soll ein risikobasiertes Management entlang der gesamten Versorgungskette etabliert werden, das die bereits geltenden Vorschriften zur Kontrolle des „Endprodukts“ Trinkwasser ergänzt. Neben den Wasserversorgungsunternehmen sind die Mitgliedstaaten aufgerufen, die Gefährdungen der Trinkwasserressourcen wie auch in der Hausinstallation zu identifizieren und Maßnahmen zur Risikobeherrschung zu initiieren. Aus Sicht der Verbände BDEW und DVGW ist das eine wichtige und richtige Weichenstellung.

Auf Kritik stoßen bei den Verbänden jedoch die vorgesehenen Ausweitungen der Informationspflichten. "Die geforderten Hinweise zu Wassersparmöglichkeiten, detaillierten Angaben über die Geschäftsführung und Verwaltung sowie über die geplanten Investitionen leisten keinerlei Beitrag zu den originären Qualitätszielen der Trinkwasserrichtlinie: Dem Schutz des Lebensmittels Nummer Eins wird damit nicht gedient", sagte Martin Weyand, BDEW-Hauptgeschäftsführer Wasser/Abwasser.

Hygienische Anforderungen an Materialien und Produkte

"Zudem hat die EU-Kommission leider die große Chance vertan, hygienische Anforderungen an Materialien und Produkte, die in Kontakt mit Trinkwasser stehen, in ihrem Kompetenzbereich zu regeln. Konkrete hygienische Vorgaben in der neuen Trinkwasserrichtlinie im Zusammenspiel mit den technischen Belangen der Bauproduktenverordnung hätten sowohl dem Gesundheitsschutz wie auch dem freien Warenverkehr in Europa dienen können", so der DVGW-Vorstandsvorsitzende Prof. Dr. Gerald Linke.

Aufnahme und Streichung von Qualitätsparametern

Für Unverständnis bei BDEW und DVGW sorgt auch die Diskrepanz zwischen den Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation WHO zur Aufnahme und Streichung von Qualitätsparametern und den Vorschlägen der Kommission. Dies betrifft zum Beispiel Parameter wie „endokrine Substanzen“. Hier sieht die WHO keine Evidenz, die die Neuaufnahme dieser Stoffgruppe rechtfertigen würde. Die Kommission hingegen möchte aus Vorsorgegründen reagieren und setzt für Beta-Östradiol, Nonylphenol und Bisphenol A erstmals Qualitätsstandards fest. (fei)

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