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Energieeffizienz, Gebäudeenergiegesetz (GEG)

Das geplante Gebäudeenergiegesetz (GEG), mit dem die Energieeinsparverordnung, das Energieeinsparungsgesetz und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz zusammengeführt werden sollen, darf die heute schon bestehenden energetischen Anforderungen nicht aufweichen, warnt ein Verbändebündnis.

Energieeffizienzstandards: Niveau erhalten!

In einem gemeinsamen Brief an die zuständigen Bundesminister Peter Altmaier und Horst Seehofer fordern

  • die Deutsche Umwelthilfe (DUH),
  • die Deutsche Unternehmensinitiative Energieeffizienz e.V. (DENEFF),
  • der Deutsche Mieterbund (DMB),
  • der Gebäudeenergieberater Ingenieure Handwerker e.V. (GIH) und
  • der NABU (Naturschutzbund e.V.)

mindestens an dem derzeitigen energetischen Anforderungsniveau für den Wohnungsneubau festzuhalten. Vorschläge und Forderungen aus der Wohnungswirtschaft nach sogenannten Öffnungsklauseln, nach einer Umstellung von Anforderungsgrößen, Quartiersbilanzierungen und anderen Flexibilisierungsoptionen, die zu einem Zurückfallen hinter bestehende Energieeffizienzstandards führen, lehnen die Verbände als falsch und kontraproduktiv ab. Vor dem Hintergrund der energie- und klimapolitischen Ziele der Bundesregierung müsse in der Baupraxis eigentlich mindestens der Standard „Effizienzhaus 55“ oder besser erreicht werden.

Da jedoch im Koalitionsvertrag vereinbart ist, an den aktuellen energetischen Anforderungen für Bestand und Neubau festzuhalten, dürfe die Politik aber keinesfalls eine Reduzierung dieses Anforderungsniveaus durch die Hintertür zulassen. Die Energieeffizienz von Gebäuden dürfe nicht zur Nebenrolle degradiert und das im Koalitionsvertrag ausdrücklich genannte „Efficiency First“-Prinzip nicht über sogenannte Öffnungsklauseln unterlaufen werden. (fei)

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