Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist beschlossen und tritt zum Jahreswechsel in Kraft. Noch in diesem Jahr soll die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) nachgezogen werden, sodass ab Januar 2024 neue Bedingungen für Sanierung und Neubau herrschen. Was also sollen Haushalte, die ihre Heizung tauschen müssen oder wollen, jetzt tun?
Mit der Verabschiedung des lange diskutierten Gebäudeenergiegesetzes (GEG) beendet der Deutsche Bundestag die Unsicherheit für Immobilieneigentümer, die vor der Wahl eines neuen Heizungssystems stehen. Dabei können auch Hybridsysteme und Brennwertheizungen mit regenerativen Brennstoffen zum Einsatz kommen.
Das novellierte Gebäudeenergiegesetz (GEG – umgangssprachlich „Heizungsgesetz“) ist verabschiedet, für Immobilienbesitzer stellt sich früher oder später die Frage, für welches der künftig erlaubten Heizsysteme sie sich entscheiden sollen. Eine der Erfüllungsoptionen im GEG, das am 1. Januar 2024 in Kraft tritt, sind Stromdirektheizungen wie Infrarotheizgeräte.
Am 08. September 2023 hat der Deutsche Bundestag das Heizungsgesetz (Gebäudeenergiegesetz – GEG) beschlossen. Darin als Heizoptionen für die Wärmeversorgung mit 65-Prozent-Erneuerbaren-Energien fest verankert: Flüssiggas-Heizungen mit anteilig biogenem Flüssiggas und Flüssiggas-Hybridheizungen.
Klimaschutz braucht eine Technikwende – gerade im Wärmesektor. Denn Wohnungsbau, Gewerbe und Industrie bieten enorme Potenziale, Energie zu sparen. Wie aber lassen sich die Klimaschutzziele sinnvoll erreichen und zugleich die Leistungs-, Komfort- und Hygieneansprüche sowie das Heizungsgesetz erfüllen? Beim Hybrid-Symposium „Hygiene & Energie“ am 26. Oktober 2023 geben Experten der Veranstalter BMS-Energietechnik und varmeco sowie Gastredner Antworten und diskutieren mit den Teilnehmer:innen aktuelle Problemstellungen.