Das novellierte Gebäudeenergiegesetz (GEG – umgangssprachlich „Heizungsgesetz“) ist verabschiedet, für Immobilienbesitzer stellt sich früher oder später die Frage, für welches der künftig erlaubten Heizsysteme sie sich entscheiden sollen. Eine der Erfüllungsoptionen im GEG, das am 1. Januar 2024 in Kraft tritt, sind Stromdirektheizungen wie Infrarotheizgeräte.
Am 08. September 2023 hat der Deutsche Bundestag das Heizungsgesetz (Gebäudeenergiegesetz – GEG) beschlossen. Darin als Heizoptionen für die Wärmeversorgung mit 65-Prozent-Erneuerbaren-Energien fest verankert: Flüssiggas-Heizungen mit anteilig biogenem Flüssiggas und Flüssiggas-Hybridheizungen.
Klimaschutz braucht eine Technikwende – gerade im Wärmesektor. Denn Wohnungsbau, Gewerbe und Industrie bieten enorme Potenziale, Energie zu sparen. Wie aber lassen sich die Klimaschutzziele sinnvoll erreichen und zugleich die Leistungs-, Komfort- und Hygieneansprüche sowie das Heizungsgesetz erfüllen? Beim Hybrid-Symposium „Hygiene & Energie“ am 26. Oktober 2023 geben Experten der Veranstalter BMS-Energietechnik und varmeco sowie Gastredner Antworten und diskutieren mit den Teilnehmer:innen aktuelle Problemstellungen.
Die Gemeinde Eurasburg bei Augsburg zeigt, dass sozialverträglicher Klimaschutz und regionale Wertschöpfung möglich sind: Bereits 60 Gebäude werden hier über ein Nahwärmenetz auf Basis von lokal erzeugter Biomasse versorgt.
Verlässliche Heizkosten sind nicht erst seit der Diskussion um das öffentlich als „Heizungsgesetz“ bekannt gewordene Gebäudeenergiegesetz (GEG) in aller Munde. Die Bundesregierung hat nun eine Prognose zu den Kosten verschiedener Energieträger für die kommenden zwölf Jahre veröffentlicht.