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Zukunft-Altbau-GEG-012024

Am 1. Januar 2024 ist die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) in Kraft getreten. Das Gesetz sieht neue Regeln beim Heizungstausch vor. In Neubaugebieten sind ab sofort nur noch Heizungen erlaubt, die zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden.

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„Mit dem Gebäudeenergiegesetz und dem Wärmeplanungsgesetz sind zum 1. Januar die beiden maßgeblichen Gesetze zur Dekarbonisierung des Gebäudesektors in Kraft getreten. Damit ist der offizielle Startschuss für die Wärmewende in Deutschland gefallen – mit dem klaren Ziel Klimaneutralität bis 2045.

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Wie effektiv elektrostatische Abscheider und Katalysatoren den Schadstoffausstoß von Kaminöfen reduzieren und dadurch Mensch und Umwelt schützen, haben Forschende der Goethe-Universität Frankfurt, der Rheinisch-Westfälischen Technischen Hochschule Aachen und der Universitätskliniken Aachen und Freiburg im Verbundprojekt "TeToxBeScheit" untersucht.

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Mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) erfolgt ab dem 1. Januar 2024 die Transformation hin zu klimafreundlichen Heizungen auf Basis Erneuerbarer Energien. Den Bürgern stehen technologieoffen vielfältige Lösungen für Neubauten und die Heizungsmodernisierung im Gebäudebestand zur Wahl.