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Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist in Kraft und viele Eigentümer fragen sich nun, was die neuen gesetzlichen Vorgaben für sie bedeuten. Welche wirtschaftlich sinnvollen und zukunftssicheren Möglichkeiten gibt es, wenn eine neue Heizung installiert werden muss? Welche Alternativen hat man bei älteren Bestandsgebäuden, wo die Installation einer Wärmepumpe als einzige Heizquelle oft mit erheblichem baulichem Sanierungsaufwand verbunden ist?

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Am 1. Januar 2024 ist die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) in Kraft getreten. Das Gesetz sieht neue Regeln beim Heizungstausch vor. In Neubaugebieten sind ab sofort nur noch Heizungen erlaubt, die zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden.

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„Mit dem Gebäudeenergiegesetz und dem Wärmeplanungsgesetz sind zum 1. Januar die beiden maßgeblichen Gesetze zur Dekarbonisierung des Gebäudesektors in Kraft getreten. Damit ist der offizielle Startschuss für die Wärmewende in Deutschland gefallen – mit dem klaren Ziel Klimaneutralität bis 2045.

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Wie effektiv elektrostatische Abscheider und Katalysatoren den Schadstoffausstoß von Kaminöfen reduzieren und dadurch Mensch und Umwelt schützen, haben Forschende der Goethe-Universität Frankfurt, der Rheinisch-Westfälischen Technischen Hochschule Aachen und der Universitätskliniken Aachen und Freiburg im Verbundprojekt "TeToxBeScheit" untersucht.