Bei den stationären Anlagen ist die Förderung modular aufgebaut. Gefördert werden Kälteerzeuger, zugehörige Komponenten und Systeme sowie thermische Speicher mit nicht-halogenierten Kältemitteln in stationären Kälte- und Klimaanlagen (einschließlich Komponenten und Speicher) sowie erstmals auch CO2-Fahrzeug-Klimaanlagen in Bussen und Bahnen. Die Förderung erfolgt auf Zuschussbasis mit Festbeträgen.
Die geförderten Anlagen müssen besonders energieeffizient sein. Wer seine stationäre Kälte- oder Klimaanlage noch nachhaltiger und klimaschonender betreiben will und auf eigene Kosten gleichzeitig eine Anlage zur Nutzung regenerativer Energien am Standort errichtet, kann einen Kombinationsbonus in Anspruch nehmen. Von der Förderung profitieren können Unternehmen ebenso wie Kommunen und weitere Organisationen. Förderanträge zu der Richtlinie nimmt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ab sofort entgegen. Das Förderprogramm ist ein Baustein der Nationalen Klimaschutzinitiative und soll dazu beitragen, dass Deutschland seine Klimaschutzziele erreicht: Deutschlands Langfristziel ist es, bis zum Jahr 2050 weitgehend treibhausgasneutral zu werden.(fei)