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Vorsicht: Viele Energieausweise ab 2019 ungültig

Energieausweise für Wohngebäude, die bei Einführung der allgemeinen Ausweispflicht vor zehn Jahren ausgestellt wurden, verlieren 2019 ihre Gültigkeit. Eigentümer, die ihre Immobilie neu vermieten oder verkaufen wollen, müssen den Ausweis erneuern lassen.

Aktueller Energieausweis für Miet-und Kaufinteressenten Pflicht

Die Ausweispflicht für Gebäude, die neu vermietet, verpachtet oder verkauft werden sollen, besteht in Deutschland seit Januar 2009. Für Wohngebäude, die bis 1965 errichtet wurden, gilt diese Pflicht schon seit Juli 2008 und für Neubauten bereits seit 2002. Da Energieausweise zehn Jahre gültig sind, laufen 2018 und 2019 viele der Ausweise ab. Betroffene Eigentümer, die ihre Immobilie verkaufen oder neu vermieten wollen, müssen sich daher einen neuen Ausweis ausstellen lassen. Denn nach der Energieeinsparverordnung (EnEV) sind sie verpflichtet, Miet- oder Kaufinteressenten einen aktuellen Ausweis spätestens bei der Besichtigung vorzulegen und bei Vertragsabschluss zu übergeben. Auch in der Anzeige müssen schon energetische Kennwerte angegeben werden. Andernfalls drohen Bußgelder von bis zu 15.000 Euro.

Bessere Energiewerte durch Heizungssanierung

Mit einer Modernisierung der Heizung, zum Beispiel durch den Einbau eines effizienten Brennwertkessels oder einer Wärmepumpe, können die energetischen Kennwerte des Energieausweises verbessert werden. „Wer in die Sanierung der Heizung investiert, erhöht auch die Attraktivität der Immobilie", sagt Kerstin Vogt, Leiterin der Geschäftsstelle des Forums für Energieeffizienz in der Gebäudetechnik VdZ. „Wichtig ist, den Energieausweis nach einer Modernisierung neu ausstellen zu lassen, wenn er nicht sowieso bereits veraltet ist." (fei)

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