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dena: "Stillstand bei energetischer Gebäudesanierung überwinden"

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BDI, BDEW, DGB, dena, ZDH fordern von der Politk eine Sanierungsoffensive - und haben dazu einen Modellvorschlag für steuerliche Förderung vorgelegt. Auf Seite 2 lesen Sie ein Interview zur energetischen Gebäudesanierung mit Andreas Kuhlmann, Vorsitzender der dena-Geschäftsführung und geea-Sprecher.

BDI, BDEW, DGB, dena, ZDH legen Modellvorschlag für steuerliche Förderung vor

Die neu zu bildende Bundesregierung soll eine attraktive Steuerförderung für energetische Sanierungsmaßnahmen aufsetzen, um so eine Modernisierungsoffensive bei selbstgenutzten Ein- und Zwei-Familienhäusern und Wohnungen auszulösen. Diese Forderung hat ein Bündnis aus führenden Verbänden und Organisationen an die Politik gerichtet und ein konkretes Steuermodell mit den Titel "Neuer Impuls für mehr Klimaschutz im Wärmemarkt" vorgeschlagen.  Das sieht unter anderem in der Anfangsphase vor, dass 30 Prozent der Sanierungskosten über einen Zeitraum von drei Jahren von der Steuerzahlung abgezogen werden. Das Bündnis fordert die Parteien, die die neue Bundesregierung tragen, auf, diesen Vorschlag in den Koalitionsvertrag aufzunehmen und die Maßnahme zügig umzusetzen.

"Energieeinsparungspotenzial muss mobilisiert werden"

Damit Deutschland seine ambitionierten Klimaziele erreichen könne, müssten endlich die großen CO2- und Energieeinsparpotenziale bei Gebäuden mobilisiert werden, so das Bündnis in einer gemeinsamen Pressemitteilung. Der psychologische Effekt des Steuersparens sei ein unvergleichlich starker Hebel, der im bisherigen Fördermix fehle. Es würde ein Instrument benötigt, das attraktiv, technologieoffen und einfach umsetzbar ist, damit es die geforderte Wirkung entfalte. Nur so könne der Stillstand bei der energetischen Gebäudesanierung überwunden und das Sanierungstempo nachhaltig gesteigert werden.

Bündnis sieht erheblichen Sanierungsbedarf

Auf den Gebäudesektor in Deutschland entfallen immer noch über 40 Prozent des Primärenergieverbrauchs und über 30 Prozent des CO2-Ausstoßes. Bei einem Großteil der rund 16 Mio. Ein- und Zweifamilienhäuser besteht erheblicher Sanierungsbedarf. Die Sanierungsquote stagniert seit Jahren bei unter einem Prozent. Mehr als 60 Prozent der Fassaden und über 30 Prozent der Dächer sind ungedämmt, 45 Prozent der Fenster sind energetisch schlecht und 40 Prozent der Heizungsanlagen sind sanierungsbedürftig.  Angesichts der inländischen Wertschöpfung von über 80 Prozent im Gebäudebereich würde eine steuerliche Förderung zu einem starken Konjunkturschub – insbesondere bei Mittelstand und Handwerk – führen, ist das Bündnis überzeugt. Zusätzliches Wirtschaftswachstum sowie Sicherung und Neuschaffung von Arbeitsplätzen wären die Folgen.

"Attraktivität, Einfachheit, Technologieoffenheit"

Damit die steuerliche Förderung die erforderliche Wirkung entfaltet, muss sie nach Vorstellung des Bündnisses drei Kriterien erfüllen: Attraktivität, Einfachheit, Technologieoffenheit. Daher schlagen die Unterzeichner folgendes Modell einer steuerlichen Förderung der ener- getischen Gebäudesanierung vor:

  • Technologieoffene steuerliche progressionsunabhängige Förderung als Abzug von der zu zahlenden Einkommenssteuer – Durch einen Abzug von der Steuerschuld wird gewährleistet, dass Gebäudebesitzer aller Einkommensklassen gleichermaßen von der Maßnahme profitieren (Für Fälle, in denen die Einkommenssteuerschuld zur Verrechnung nicht ausreicht, sollte eine vergleichbar attraktive Lösung gefunden werden).
  • Förderung von Einzelmaßnahmen, die der Verbesserung der Energieeffizienz dienen und schon heute als förderwürdig eingestuft sind (Gebäudehülle und Gebäudetechnik), in Höhe von 30 Prozent der Kosten mit Abzugsfähigkeit über drei Jahre – Ein attraktiver Fördersatz verbunden mit schneller Abzugsfähigkeit sichert eine breite Wahrnehmung des Instruments und damit die Wirksamkeit der Maßnahme.
  • Laufzeit der gesamten Maßnahme über zehn Jahre (Mit Prüfung einer Verlängerung) – Eine entsprechend lange Laufzeit ist wichtig für Planungssicherheit bei Gebäudebesitzern und insbesondere zum Aufbau zusätzlich benötigter Kapazitäten in den Handwerksunternehmen
  • Absinken des Fördersatzes um zehn Prozentpunkte über die Laufzeit (Zu Beginn sollte der Fördersatz für drei Jahre stabil gehalten werden) – Das Absinken des Fördersatzes gibt einen Anreiz für eine zügige Inanspruchnahme des Instruments. Ein moderates Absinken danach gewährleistet, dass ein ausreichend hoher Anreiz auch bei einer späteren Inanspruchnahme bestehen bleibt.
  • Anrechnung durch Einreichen der Leistungs- und Zahlungsnachweise gemeinsam mit der Steuererklärung beim Finanzamt zur Verrechnung mit der Steuerlast – Eine Abwicklung über die Steuererklärung beim Finanzamt sichert die größtmögliche Einfachheit zur Nutzung des Instruments und verhindert, dass durch zusätzlich erforderliche Prozesse bei Hausbesitzern Hürden für dessen Wahrnehmung aufgebaut werden. Die steuerliche Förderung sollte in Ergänzung zur existierenden Förderkulisse als weitere „Säule der Förderung“ eingeführt werden. Eine Kumulierbarkeit mit anderen Förderprogrammen und mit der steuerlichen Absetzbarkeit haushaltsnaher Dienstleistungen dieser Art sollte ausgeschlossen werden. Es sollte eine möglichst einfache und unbürokratische Qualitätssicherung etabliert werden. Das vorgeschlagene Modell wird zu Steuermehreinnahmen führen, sich gesamtwirtschaftlich positiv auswirken und damit eine spezifische Gegenfinanzierung nicht erforderlich machen.
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