In Baden-Württemberg müssen seit dem 1. Mai 2022 neue Wohngebäude mit einer Photovoltaikanlage ausgestattet sein. Damit ist nach neuen Nichtwohngebäuden und Parkplätzen die nächste Stufe der Solarpflicht des Landes in Kraft getreten.
In Baden-Württemberg müssen seit dem 1. Mai 2022 neue Wohngebäude mit einer Photovoltaikanlage ausgestattet sein. Damit ist nach neuen Nichtwohngebäuden und Parkplätzen die nächste Stufe der Solarpflicht des Landes in Kraft getreten.
Der Referentenentwurf zum Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2023 schlägt grundlegende Anpassungen der Vergütung für Strom aus Photovoltaik (PV)-Dachanlagen vor. David Ritter und Dr. Markus Haller vom Öko-Institut haben eine Stellungnahme dazu eingereicht:
Der letzte Woche ausgerufene Antrags- und Zusagestopp der KfW-Programme im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ist ein Tiefschlag für die Energieberaterbranche: Eine Blitzumfrage des größten deutschen Energieberaterverbands GIH lässt verheerende Folgen erwarten. Für den Verbandsvorsitzenden Jürgen Leppig liegt das Hauptproblem im entstandenen Vertrauensverlust.
Die neue Bundesregierung zeigt sich mit ihren angekündigten Vorhaben ambitioniert hinsichtlich der zügigen Umsetzung der energie- und klimapolitischen Ziele. Der Wärmesektor spielt hierbei eine zentrale Rolle.
Wer im Zuge einer umfassenden energetischen Sanierung eine Photovoltaikanlage auf dem Dach errichten lässt, kann dafür einen staatlichen Zuschuss von bis zu 50 Prozent erhalten. Gelder in demselben Umfang gibt es auch für Solarstromspeicher.