Als Reaktion auf Erkrankungen im Zusammenhang mit der Verbreitung von Legionellen ist im August 2017 die „Verordnung über Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider (42. BImSchV) in Kraft getreten. Der Verband Deutscher Kühlhäuser und Kühllogistikunternehmen e.V. hat nun einen Leitfaden herausgegeben, der bei der Umsetzung helfen soll.
Praxis-Leitfaden für Kühlhäuser
Weil in Kühlhäusern häufig wassergekühlte Verdunstungskühler (Rückkühlwerke bzw. Verdunstungsverflüssiger) eingesetzt werden, betrifft die neue Verordnung grundsätzlich auch Kühllogistikunternehmen sowie Kühlhäuser der Industrie und des Handels. Seit dem 16.09.2017 gilt grundsätzlich die Verpflichtung zu regelmäßigen Laboruntersuchungen des Nutzwassers gemäß der 42. BImSchV. Als Unterstützung bei der Umsetzung der zahlreichen neuen Betreiberpflichten unter anderem für Neu- und Bestandsanlagen hat der VDKL zusammen mit einer Experten-Runde aus Mitgliedern einen Praxis-Leitfaden für Kühlhäuser erarbeitet. Der Leitfaden erfasst die wesentlichen Prüfpflichten und gibt praktische Hinweise zur Umsetzung. Dabei entbindet er jedoch nicht von einer vollständigen und unternehmens-spezifischen Prüfung aller gesetzlichen Anforderungen. VDKL-Mitglieder können den Leitfaden kostenfrei im internen Bereich der VDKL-Website herunterladen. Nicht-Mitglieder erhalten ihn gegen eine Schutzgebühr von 30 Euro im VDKL-Shop. (fei)