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Legionellen: Neue Richtlinie "Gefährdungsanalyse Trinkwasser"

Treten in einer Trinkwasser-Installation Überschreitungen des technischen Maßnahmenwerts für Legionellen auf, so ist dies ein sicheres Zeichen dafür, dass in Planung, Bau und/oder Betrieb etwas schief läuft. Die neue Richtlinie VDI/BTGA/ZVSHK 6023 Blatt 2 schafft nun eine praxisnahe Grundlage zur Erstellung von vereinheitlichten und zielführenden Gefährdungsanalysen.

Anforderungen an Sachverständige für Trinkwasserhygiene

Ist es zu einer Überschreitung des technischen Maßnahmenwerts gekommen, so muss nach Trinkwasserverordnung (TrinkwV) durch einen umfassend fachkundigen Sachverständigen eine Gefährdungsanalyse durchgeführt werden. Diese dient der Entwicklung von Maßnahmen zu einer Wiederherstellung eines besorgnisfreien Zustands.  Aus den Inhalten der Richtlinie leiten sich Anforderungen an einen VDI/BTGA/ZVSHK-anerkannten Sachverständigen für Trinkwasserhygiene ab. Sie legt zu diesem Zweck formale und inhaltliche Aspekte fest und definiert Qualifikationsanforderungen an den Sachverständigen. Es werden die ereignisorientierte Gefährdungsanalyse nach Umweltbundesamt-Empfehlung bei Legionellen-Befall und die elektiv als Schwachstellenanalyse durchgeführte systemorientierte Gefährdungsanalyse beschrieben. (fei)

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